Chamber of Commerce of Bolzano
Kräuter

Kräuter in Nahrungsergänzungsmitteln

Data: 
Monday, 17 September 2018
Ora: 

Am 14. September fand in der Handelskammer Bozen eine Informationsveranstaltung zum Thema „Nahrungsergänzungsmittel auf Kräuterbasis“ statt. Experten des italienischen Gesundheitsministeriums und der Südtiroler Landesverwaltung referierten über die Möglichkeiten in diesem Bereich und über die aktuelle Rechtslage. 

Kräuter spielen in Südtirol seit jeher eine wichtige Rolle. Alte Rezepte, aber auch innovative Entwicklungen können am Markt in Form von Aufgüssen, Mischungen, Kräutersalz und in anderen Variationen erworben werden. „Einige Betriebe haben sich in Südtirol auf den Anbau und die Vermarktung von Kräutern spezialisiert und besetzen erfolgreich Marktnischen. Es ist der Handelskammer Bozen ein Anliegen, diese über die neuen gesetzlichen Bestimmungen zu informieren“, sagt Alfred Aberer, Generalsekretär der Handelskammer Bozen. 

Kräutern und besonderen Kräutermischungen werden gesundheitsbezogene Wirkungen nachgesagt. Solchen Aussagen sind in der Werbung jedoch Grenzen gesetzt. Mehr Spielraum gibt es bei Nahrungsergänzungsmitteln auf Kräuterbasis. Zuständige für die Zulassungen in Rom berichteten darüber, welche Pflanzen und Pflanzenteile verwendet werden dürfen. 

Der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln ist in Italien meldepflichtig. Hierfür muss ein rechtskonformer Etikettenentwurf samt einer Einzahlungsbestätigung beim zuständigen Ministerium vorgelegt werden. Für die Unternehmen ist der Aufwand dank der digitalen Meldemöglichkeit erheblich reduziert worden. Die Mitarbeiter des Gesundheitsministeriums stellten die Meldemöglichkeiten für in- und ausländische Unternehmen vor.

Ansprechpartner der zuständigen Behörden aus Bozen und Rom gaben einen konkreten Einblick, was der Gesetzgeber vorsieht und wie den Meldepflichten, auch von Seiten der Kleinstunternehmen, genüge getan werden kann. Werden diese Barrieren überwunden, öffnen sich für die Kräuteranbauer Märkte, die dem traditionellem Gesundheitsanspruch der Kräuter entgegenkommen. 

Weitere Informationen erteilt die Handelskammer Bozen – Service für Lebensmitteletikettierung, Ansprechpartner Lukas Pichler, Tel. 0471 945 698, E-Mail: etikettierung@handelskammer.bz.it