Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Meldungspflicht

Kategorien von Lebensmitteln

Für bestimmte Kategorien von Lebensmitteln bestehen Meldepflichten gegenüber dem Gesundheitsministerium. Vor der Vermarktung oder dem Import der unten aufgezählten Lebensmittel sind dem Gesundheitsministerium die hierfür verwendeten Etiketten zu melden. Dieses prüft das Erzeugnis im Hinblick auf die

  • Verwendung ausschließlich zugelassener Substanzen,
  • Grenzwerten der Tageszufuhr an Nährstoffen, insbesondere bei Vitaminen und Mineralstoffen und
  • Vollständigkeit, sowie Richtigkeit der Etikettierung, insbesondere in Bezug auf die zusätzlichen Angaben für meldepflichtige Lebensmittel.

Lebensmittel für welche in Italien eine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsministerium besteht

  • Lebensmittel welche besonderen Ernährungszielen dienen, siehe GvD 111/1992 italienischen Rechts;
  • Nahrungsergänzungsmittel nach GvD 169/2004 italienischen Rechts
  • Mit Vitaminen oder Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel, siehe Richtlinie 1925/2006/EG
  • Lebensmittel die im Sinne der "Novel Foods" Richtlinie 258/97/CE zu neuartigen Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, zugelassen wurden und der gezielten Nährwertzufuhr dienen.
  • Lebensmittel die im Hinblick auf eine gezielte Nährwertzufuhr mit Substanzen angereichert wurden, welche sich der Richtlinie 258/1997/EG entziehen.

Meldung

Der Verantwortliche für die Einbringung des Erzeugnisses in den Markt, auf dem Gebiet der Republik Italien, befolgt die Meldepflicht anhand der Einreichung eines eigenen Formulars. In den meisten Fällen gilt das Prinzip der stillschweigenden Zustimmung nach 90 Tagen.

Bei Einsprüchen von Seiten des italienische Gesundheitsministeriums, hat das Unternehmen diesem innerhalb von dreißig Tagen Rechnung zu tragen. Im Falle der Anordnung von der Einbringung eines Erzeugnisses in den Markt abzusehen, bzw. dieses vom Markt zu nehmen, wird diese im Hinblick auf begleitende Prüfungen auch dem regional zuständige Assessorat für Gesundheit zugesandt.
Nur gemeldete Erzeugnisse dürfen in Umlauf gebracht werden.

Über das Register der Nahrungsergänzungsmittel können Wirtschaftstreibende prüfen ob das Produkt gemeldet wurde.

Für weiterführende Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an den Etikettierungsdienst für Lebensmittel der Handelskammer Bozen.

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Kontakt

Etikettierungsdienst

0471 945 698 - 660