Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft
Etikettierung von Lebensmitteln

Etikettierung von Lebensmitteln

Verpflichtenden Informationen

Unternehmer die Lebensmittel vertreiben gewährleisten die Information der Abnehmer und Endverbraucher. Produktverantwortliche erfahren welche Inhalte, wo anzugeben sind und welche Grenzen der Werbung gesetzt werden.

Welche Pflichtauskünfte sind anzuführen?

Abhängig von der Situation der Abgabe des Lebensmittels an den Verbraucher sieht der Gesetzgeber unterschiedliche Inhalte und Kommunikationsformen (z.B. über Etikette, Schild, .usw.) vor. Über Food Label Check können die allgemeinen Auskünfte von Claims bis Allergene, berechnet werden. Die so erhaltenen Informationen können für alle Vertriebskanäle genutzt werden.

Wie ist das Lebensmittel zu benennen?

Hierfür ist eine Recherche der Rechtsquellen, unter Kenntnisnahme der Produkteigenschaften wie z.B. des Alkohol- oder Zuckergehaltes, der Verarbeitungsprozesse und der Ausgangsmaterialien und Zutaten, erforderlich.

Was darf in der Werbung gesagt werden?

Bei Werbeaussagen zählt die Wahrnehmung durch den Abnehmer. Es sollte alles vermieden werden, dass in irgendeiner Weise täuscht oder zum Täuschen geeignet ist und zu einer geschäftlichen Entscheidung führen kann, die der Käufer ansonsten nicht getroffen hätte. Bei Lebensmitteln ist genau geregelt, wann eine Täuschung oder Irreführung vorliegt.

Beratung

Die Handelskammer Bozen stellt Unternehmern und Produktverantwortlichen erfahrene Spezialisten zur Seite:

  • Über Food Label Check berechnen Sie in wenigen Minuten zweisprachige Etikettenentwürfe für beliebig viele Rezepte;
  • In Einzelgesprächen kann die Zulässigkeit von Pflichtangaben und Werbeaussagen vertieft werden.

Alle Angaben, insbesondere die Übersetzungen, sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

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Kontakt

Etikettierungsdienst

0471 945 698 - 660