Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Etikettierung der Produkte

Mindestangaben

Der Handel mit einem Produkt oder einer Produktverpackung ist auf dem Staatsgebiet verboten, wenn nicht

  • die Pflichtangaben
  • in klar sichtbarer und lesbarer
  • in der für die Anbringung vorgeschriebenen Weise

vorhanden sind (siehe Konsumentenkodex Artikel 11).

Mindestangaben

Bei der Etikettierung sind die obligatorischen Mindestangaben, die auf allen für den Endverbraucher bestimmten Produkten angebracht werden müssen, und die Art und Weise der Anbringung der Etikettierung zu beachten. 

Zusätzliche Kennzeichnung für produktspezifische Auflagen

Für Produkte, die besonderen Bestimmungen unterliegen, sind bei der Kennzeichnung produktspezifische Auflagen zu berücksichtigen:

  • Textilien;
  • Produkte, die der CE-Kennzeichnung unterliegen;
  • Geräte, die der Energieverbrauchskennzeichnung unterliegen;
  • Batterien und Akkumulatoren;
  • Kosmetische Mittel;
  • Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
  • Produkte, die Stoffe enthalten, deren Verwendung besonders geregelt ist;
  • REACH
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Kontakt

Produktsicherheit und Etikettierung

0471 945 698 - 660