Chamber of Commerce of Bolzano

Überschuldungsstelle

Überschuldung oder außergerichtlicher Ausgleich?

Wenn ein Unternehmen oder eine Person über längere Zeit hinweg ihre Schulden nicht mehr bezahlen kann, besteht die Möglichkeit, Hilfe zu bekommen. Die Handelskammer bietet Zugang zu Verfahren an, die von externen Fachleuten der Handelskammer durchgeführt und vom Gericht beaufsichtigt werden. Diese Verfahren ermöglichen eine Entschuldung, aber nur, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Verfahren sind gebührenpflichtig.

Das Unternehmen oder die Person müssen zuerst verstehen, welche Dienstleistung sie benötigen.

  • Überschuldung: Zugang bei der Überschuldungsstelle haben Kleinunternehmen, landwirtschaftliche Unternehmen, Verbraucher*innen, Freiberufler*innen, Familien, und sonstige Rechtssubjekte. Diese Rechtssubjekte können die gerichtlichen Liquidationsverfahren nicht in Anspruch nehmen. Sie dürfen auf die von der Überschuldungsstelle der Handelskammer angebotenen Verfahren zurückzugreifen. Dies ist nur möglich, wenn alle notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Außergerichtlicher Ausgleich: Der außergerichtliche Ausgleich behandelt Unternehmenskrisen. Das Verfahren betrifft nur alle sogenannten "liquidationsfähigen" Unternehmen oder "oberhalb der Schwellenwerte" liegenden Unternehmen. Sie können im Falle einer Überschuldung den außergerichtlichen Ausgleich nutzen. Dies ist nur möglich, wenn alle notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

 

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Überschuldungsstelle

0471 945 562