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Carnet ATA
Das Carnet ATA ist ein internationales Zollpassierscheinheft und dient dazu Waren vorübergehend ins Ausland auszuführen. Broschüre Carnet ATA (PDF 593 kB)
Es kann für folgende Zwecke verwendet werden:
- Warenmuster
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Berufsausrüstung
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Waren für Messen und Ausstellungen
Ausgeschlossen sind Lebensmittel, Verbrauchsmaterial, Reparaturwaren und Werbematerial (sogenannte „give aways").
Die Waren dürfen nicht verbraucht werden und müssen wieder fristgerecht vom Drittland ausgeführt und nach Italien eingeführt werden.
Der entscheidende Vorteil des Carnet ATA ist, dass die Zahlung von Zöllen oder sonstigen Abgaben entfällt und somit eine zügige Grenzabfertigung möglich ist.
Auf der Webseite von Unioncamere (externe Seite) finden Sie die Liste aller Länder, die das Carnet ATA-Abkommen unterzeichnet haben. In einzelnen Ländern sind nicht alle Verwendungszwecke vorgesehen. Prüfen Sie daher die aktuellen Länderangaben im Detail, indem sie auf den Namen des einzelnen Landes klicken.
Verwendung des Carnets ATA
Das Carnet ATA wird von der Handelskammer Bozen ausgestellt.
Um zollamtliche Kontrollen zu ermöglichen muss es der Carnetinhaber zusammen mit der aufgelisteten Ware dem Zollamt vorführen:
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bei der Eröffnung beim Export aus Italien - Öffnungszeiten Zollämter Südtirol (externe Seite)
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bei einem eventuellen Transit durch ein Nicht-EU-Land
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bei der Eröffnung beim Import im Drittland
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bei der Schließung beim Re-Export aus dem Drittland
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bei der Schließung beim Re-Import in Italien (oder einem anderen EU-Staat)
Am Ende der Verwendung muss das Carnet ATA der Handelskammer Bozen binnen acht Tagen ab Ablauf seiner Gültigkeit rückerstattet werden.
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