Verpflichtete Subjekte zur Führung des Ein- und Ausgangsregisters

Artikel 190 des GvD Nr. 152/2006 legt die verpflichteten Subjekte, die Befreiungen sowie die für bestimmte Kategorien von Betreibern vorgesehenen alternativen Modalitäten der Pflichterfüllung fest.

Wer muss das Ein- und Ausgangsregister führen?

Zur Führung des Ein -und Ausgangsregisters sind verpflichtet:

  • jeder, der gewerbsmäßig Tätigkeiten der Sammlung und Beförderung von Abfällen ausübt;
  • Händler und Vermittler von Abfällen ohne Besitz derselben;
  • Unternehmen und Körperschaften, die Tätigkeiten der Verwertung oder Entsorgung von Abfällen durchführen;
  • Konsortien und anerkannte Systeme, die für die Verwertung und das Recycling von Verpackungen und bestimmten Abfallarten eingerichtet wurden;
  • Unternehmen und Körperschaften, Ersterzeuger von gefährlichen Abfällen;
  • Unternehmen und Körperschaften mit mehr als 10 Mitarbeitern, Ersterzeuger von nicht gefährlichen Abfällen gemäß Artikel 184 Absatz 3 Buchstaben c), d) und g) des GvD Nr. 152/2006, und zwar:
    • c) erzeugte Abfälle aus industrieller Verarbeitung, soweit es sich nicht um Hausabfälle handelt;
    • d) erzeugte Abfälle aus handwerklicher Verarbeitung, soweit es sich nicht um Hausabfälle handelt;
    • g) Abfälle aus der Abfallverwertung und -beseitigung, Schlämme, die bei der Trinkwasseraufbereitung, der Wasseraufbereitung und der Abwasserreinigung anfallen, sowie Abfälle aus der Rauchgasreinigung, aus Klärgruben und aus Kanalisationen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Regelungen gemäß Artikel 190 des GvD Nr. 152/2006 i.g.F. hinsichtlich der Befreiung von der Pflicht zur Führung des Registers sowie der Möglichkeit zu alternativen Modalitäten der Pflichterfüllung, weiterhin Anwendung finden.

Die zur Führung des chronologischen Ein -und Ausgangsregisters verpflichteten Subjekte sind außerdem verpflichtet, die in diesen Registern erfassten Daten an RENTRI zu übermitteln. Diese Verpflichtung gilt nicht für jene Subjekte, die das Register mit alternativen Modalitäten führen.

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