Alto contrasto
Unbeschadet der Verantwortung des Erzeugers oder Besitzers für die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Angaben, kann der Abfallbegleitschein auf Anfrage des Erzeugers oder Besitzers vom Beförderer ausgestellt und ausgefüllt werden.
Seit dem 13. Februar 2025 sind die neuen Modelle des Abfallbegleitscheins (FIR) in Kraft, die gemäß den Anleitungen des Direktorialdekretes Nr. 251 vom 19. Dezember 2023 auszufüllen sind:
Ab diesem Datum ist es nicht mehr möglich, die "alten Modelle" gemäß M.D. 145/1998 zu verwenden, auch wenn sie bereits vidimiert wurden.
Ab dem 13.02.2026 müssen Beförderer und Empfänger in der Lage sein, den Abfallbegleitschein sowohl in Papierform als auch in digitaler Form (xFIR) zu verwalten, entsprechend den vom Erzeuger/Besitzer gewählten Modalitäten.
Tatsächlich bestimmt die Art und Weise der Ausstellung des FIR durch den Erzeuger/Besitzer die Erfüllung der Verpflichtungen über die gesamte Lieferkette hinweg:
Ersterzeuger von Abfällen, die nicht zur Eintragung ins RENTRI verpflichtet sind müssen ab 13. Februar 2025 das „neue Modell“ in Papierform verwenden. Ab diesem Datum muss der Abfallbegleitschein über das RENTRI digital vidimiert und mit einer der folgenden Modalitäten ausgefüllt werden:
Weitere Informationen zum Abfallbegleitschein (FIR) in Papierform finden Sie unter folgenden Link:
Ab 13. Februar 2026 müssen die im RENTRI eingetragenen Betreiber den Abfallbegleitschein (FIR) für alle Abfälle in digitaler Form verwalten und die Daten der Abfallbegleitscheine für gefährliche Abfälle an RENTRI übermitteln.
Bis zum 15. September 2026 wurde die Möglichkeit verlängert, das FIR in Papierform als Alternative zum digitalen Format zu verwenden (Art. 13 des Gesetzesdekrets Nr. 200 vom 31. Dezember 2025, umgewandelt in Gesetz Nr. 26 vom 27. Februar 2026).
Weitere Informationen zum digitalen Abfallbegleitschein (xFIR) finden Sie unter folgenden Link:
Die Daten der Abfallbegleitscheine (FIR), die an RENTRI zu übermitteln sind, beziehen sich ausschließlich auf die digital verwalteten FIR für gefährliche Abfälle.
Weitere Informationen zur verpflichtenden Übermittlung der Daten finden Sie unter folgenden Link: