Alto contrasto
Die in Artikel 188-bis des GvD Nr. 152/2006, zuletzt abgeändert mit GvD Nr. 213/2022, genannten Subjekte sind verpflichtet sich ins RENTRI einzutragen. Die Eintragung erfolgt mittels Akkreditierung auf der Internetplattform des RENTRI.
Die zur Eintragung verpflichteten Subjekte lassen sich in drei Hauptgruppen zusammenfassen. Um sie im Einzelnen zu bestimmen, bitte auf die unten stehenden Links klicken: