Alto contrasto
Die nachstehend angeführten Personen und Unternehmen sind verpflichtet, sich telematisch in die dafür vorgesehen Sektionen des F-Gas Registers einzutragen:
Von der Pflicht zur Zertifizierung und Eintragung in das F-GAS Register sind die nachstehend angeführten natürlichen Personen ausgenommen.
Die natürlichen Personen, die von der Befreiung betroffen sind, reichen bei der zuständigen Handelskammer einen entsprechenden Antrag um Befreiung und eine Ersatzerklärung ein, mit welcher bescheinigt wird, dass der Antragsteller im Besitz der erforderlichen Voraussetzung ist:
Subjekte, die nicht zur Zertifizierung/Bescheinigung oder Eintragung in das F-Gas Register verpflichtet sind