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Wer eine Mediation ernsthaft bis zum Ende führt, kann nicht nur zu einer tragfähigen Lösung kommen, sondern auch Zeit, Beziehungen, Kosten und steuerliche Vorteile sichern.
Ein Streit belastet. Er kostet Zeit, Geld und häufig auch persönliche Energie. Gerade wenn es um Familie, Nachbarschaft, Erbschaften, Verträge oder Geschäftsbeziehungen geht, steht oft mehr auf dem Spiel als nur eine bestimmte Geldsumme. In solchen Situationen kann Mediation ein sinnvoller Weg sein: Die Parteien sprechen miteinander, werden von einer neutralen Mediatorin oder einem neutralen Mediator begleitet und suchen gemeinsam nach einer Lösung, die für alle tragbar ist. Der große Vorteil der Mediation liegt darin, dass nicht jemand von außen entscheidet, wer gewinnt und wer verliert. Ziel ist vielmehr eine Vereinbarung, die zum konkreten Konflikt passt.
Mediation kann aber noch mehr: Sie kann steuerlich interessant sein.
Die Dokumente der Mediation unterliegen keiner Stempelsteuer
Für die Dokumente, die mit dem Mediationsverfahren zusammenhängen, ist grundsätzlich keine Stempelsteuer geschuldet.
Die Registersteuer entfällt auf Beträge bis zu 100.000 Euro
Die Mediationsvereinbarung bis zu einem Wert von 100.000 Euro ist von der Registersteuer befreit; liegt der Wert darüber, wird die Steuer nur auf den übersteigenden Teil berechnet. Das kann vor allem bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten, Erbschaften, Teilungen oder Vereinbarungen mit wirtschaftlichem Inhalt spürbare Auswirkungen haben.
Steuergutschriften
Wird in der Mediation eine Einigung erzielt, kann eine Partei unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Steuergutschrift auf die an die Mediationsstelle gezahlte Entschädigung erhalten, bis zu 600 Euro. In bestimmten verpflichtenden oder vom Gericht angeordneten Mediationen kann auch das für die Unterstützung im Verfahren bezahlte Anwaltshonorar berücksichtigt werden, allerdings innerhalb der vorgesehenen Grenzen. Wenn ein bereits anhängiges Gerichtsverfahren aufgrund einer in der Mediation erzielten Einigung endet, kann zudem eine weitere Gutschrift auf den entrichteten Einheitsbeitrag zustehen.
Wichtig ist: Die Mediation muss ernsthaft durchgeführt werden
Diese Vorteile entstehen nicht dadurch, dass man die Mediation nur formal beginnt und dann möglichst rasch wieder verlässt. Der eigentliche Nutzen zeigt sich, wenn die Parteien die Mediation ernsthaft nutzen und bis zur Einigung führen. Wer versucht, die Mediation zu umgehen, verzichtet nicht nur auf die Chance einer raschen und selbstbestimmten Lösung. Er oder sie riskiert auch, steuerliche Vorteile zu verlieren und am Ende mehr zu zahlen.
Ein Beispiel
Stellen wir uns eine Erbschaftsstreitigkeit vor, in der drei Erben über die Aufteilung eines Vermögens von rund 800.000 Euro streiten, bestehend aus zwei Immobilien, Wertpapieren und einem Bankguthaben. Nach dem gegenseitigen Austausch in der Mediation erfolgt die Einigung: Ein Erbe erhält eine Immobilie, ein anderer einen größeren Anteil an Liquidität und Wertpapieren, während der dritte die andere Immobilie mit einem Ausgleichsbetrag erhält. Sieht die Vereinbarung die Übertragung des Eigentums an einer Immobilie oder an einem Immobilienanteil mit einem steuerlichen Wert von 250.000 Euro vor, würde bei einer gewöhnlichen und vereinfachten Betrachtung eine proportionale Registersteuer von 9 Prozent auf den gesamten Wert 22.500 Euro betragen. Ist hingegen die für die Mediationsvereinbarung vorgesehene Befreiung bis zu 100.000 Euro anwendbar, würde die Steuer nur auf die übersteigenden 150.000 Euro berechnet, also 13.500 Euro betragen. Die geschätzte Ersparnis läge somit bei rund 9.000 Euro, zusätzlich zur Befreiung von der Stempelsteuer und zu möglichen Steuergutschriften auf Mediations- und Anwaltskosten. Also ergäbe sich insgesamt mehr als 10.000 Euro an Ersparnis.
Diese Schätzung ist bewusst vorsichtig angesetzt und ersetzt nicht die Prüfung durch einen Notar oder eine Steuerfachperson, weil in der Praxis die Art des Rechtsgeschäfts, die Zusammensetzung der Güter und der beteiligten Personen maßgeblich sein kann. Der zentrale Punkt ist jedoch klar: Wenn die Mediation zu einer Einigung führt, spart sie nicht nur Zeit und Prozesskosten, sondern kann auch konkrete steuerliche Vorteile schaffen.
Ein Antrag auf Steuergutschrift ist erforderlich
Die Steuergutschriften werden nicht automatisch ausbezahlt. Sie müssen innerhalb der vorgesehenen Frist über die telematische Plattform des Justizministeriums beantragt werden. Dazu sind unter anderem die Daten des Verfahrens, der Mediationsstelle, der Parteien, des Ergebnisses, der Rechnungen und der Zahlungen erforderlich. Es empfiehlt sich daher, alle Unterlagen sorgfältig aufzubewahren: den Mediationsantrag, das Schlussprotokoll, die Vereinbarung, Rechnungen und Zahlungsbelege sowie gegebenenfalls die Unterlagen zur Beendigung eines Gerichtsverfahrens.
Wer die Mediation ernst nimmt, kann mehrfach gewinnen
Mediation ist daher nicht nur eine Alternative zum Gerichtsverfahren. Sie ist ein praktisches Instrument, um Konflikte klüger zu lösen: mit weniger Zeitverlust, geringeren Kosten, mehr Spielraum für individuelle Lösungen und besseren Chancen, persönliche oder wirtschaftliche Beziehungen zu erhalten. Wer die Mediation ernst nimmt und bis zum Ende führt, kann mehrfach gewinnen: durch eine Einigung, durch Klarheit, durch weniger Belastung und unter bestimmten Voraussetzungen auch durch konkrete steuerliche Vorteile.
Übersichtstabelle
| Vorteil | Was bedeutet das praktisch? | Hinweise |
| Stempelsteuer | Die Akte und Dokumente des Mediationsverfahrens sind von der Stempelsteuer befreit. | Gilt für Dokumente, die sich auf das Verfahren beziehen. |
| Registersteuer | Protokoll und Mediationsvereinbarung sind bis zu einer bestimmten Schwelle befreit. | Befreiung bis 100.000 Euro; Steuer nur auf den übersteigenden Teil. |
| Gutschrift auf die der Mediationsstelle bezahlte Entschädigung | Sie betrifft den Betrag, der an die Mediationsstelle bezahlt wurde. | Bis zu 600 Euro bei Einigung; die Hälfte bei erfolgloser Mediation. |
| Gutschrift auf das Anwaltshonorar | Möglich bei verpflichtender oder vom Richter angeordneter Mediation. | Innerhalb des gemeinsamen Höchstbetrags von 600 Euro je Verfahren. |
| Gutschrift auf den Einheitsbeitrag | Sie steht zu, wenn das Gerichtsverfahren dank der Einigung in der Mediation erlischt. | Bis zu 518 Euro. |
| Antrag auf Gutschrift | Er wird über die Plattform des Justizministeriums „Istanza credito d’imposta“ gestellt. | Bis zum 31. März für Verfahren, die im Vorjahr abgeschlossen wurden. |