Tarife
Die Abwicklung des Verfahrens ist mit Kosten verbunden.
Die Spesen werden berechnet, indem man das Ausmaß der Passiva (Schulden) und der Aktiva (Vermögen) feststellt. Außerdem kann sich die Anzahl der Gläubiger oder Gläubigerinnen und die Schwierigkeit des Falls auf die Höhe der Spesen auswirken. Dabei müssen die von der Verordnung und dem Dekret des Justizministeriums vom 25.01.2012, Nr. 30, in geltender Fassung, vorgesehenen Einschränkungen berücksichtigt werden.
Entsprechend einem Prozentsatz auf die festgestellten Aktiva (Wert des Vermögens), und zwar folgendermaßen:
- von 12% bis 14%, falls die Aktiva 16.227,08.- Euro night übersteigt;
- von 10% bis 12% für Beträge über 16.227,08.- Euro und bis zu 24.340,62.- Euro;
- von 8,5% bis 9,5% für Beträge über 24.340,62.- Euro und bis zu 40.567,68.- Euro;
- von 7% bis 8% für Beträge über 40.567,68.- Euro und bis zu 81.135,38.- Euro;
- von 5,5% bis 6,5% für Beträge über 81.135,38.- Euro und bist zu 405.676,89.- Euro;
- von 4% bis 5% für Beträge über 405.676,89.- Euro und bis zu 811.353,79.- Euro;
- von 0,9% bis 1,8% für Beträge über 811.353,79.- Euro und bis zu 2.434.061,37.- Euro;
- von 0,45% bis 0,9% für Beträge über 2.434.061,37.- Euro;
Entsprechend einem Prozentsatz auf die festgestellten Passiva, die aus dem vom Gericht bestätigten Vergleich oder Umschuldungsplan des Verbrauchers oder der Verbraucherin hervorgeht:
- von 0,19% bis 0,94% für Beträge bis zu 81.131,38.- Euro und
- von 0,06% bis 0,46% für die Beträge die diesen Wert übersteigen.
Je größer das Vermögen, desto niedriger ist der Prozentsatz, den man bezahlt. Das Honorar wird in Stufen berechnet – ähnlich wie bei einer Steuer. Das gleiche gilt bei den Schulden: Je höher die Schulden, desto niedriger ist der Prozentsatz.
Beispiel
Wenn das gesamte Vermögen z. B. EUR 30.000 beträgt, wird der Teil bis EUR 24.340,62 mit 10–12 % berechnet, und der Teil über EUR 24.340,62 bis EUR 30.000 mit 8,5–9,5 %.
Akontozahlungen: Bei Einreichung des Gesuchs müssen 300,00 Euro, zzgl. MwSt. eingezahlt werden. Dies ist mittels Einzahlungsscheins (PagoPA) oder mittels Bancomat direkt im Sekretariat der Dienststelle möglich.
Dem Ansuchen muss eine Stempelmarke zu 16,00 Euro beigelegt werden.
Weitere Akontozahlungen sind je nach Verfahrensart bei Unterzeichnung des Kostenvoranschlags geschuldet.
Zahlungsmöglichkeiten
Die Antragsteller/innen erhalten eine Zahlungsmitteilung mit den genauen Möglichkeiten zur Zahlung und dem ZahlungsKodex.
- Zahlung mittels PagoPA
PagoPA ist ein elektronisches Zahlungssystem mit welchem man Zahlungen an die öffentliche Verwaltung über die teilnehmenden Payment Service Provider (PSP) getätigt werden können. - Zahlung mittels Bancomat
Diese Zahlungsart ist direkt im Sekretariat der Dienststelle für Überschuldung möglich.
Wichtige Anmerkung: Direkte Überweisungen auf das Bankkontokorrent der Handelskammer sind seit 01.07.2020 nicht mehr möglich.
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