Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Besondere Bestimmungen für Nigeria

Combined Certificate of Value and Origin (CCVO) oder Formular C16 für Nigeria

Das CCVO, auch bekannt als Formular C16, ist ein spezielles Formular, das von den nigerianischen Behörden verlangt wird, um den Ursprung der einzuführenden Waren zu bescheinigen. Es enthält Einzelheiten des Handelsgeschäfts sowie Informationen über den steuerpflichtigen Wert der Sendung.

Die CCVO ist eines der Dokumente, das für die Bezahlung von Einfuhren im Rahmen des Bestimmungslandkontrollsystems (https://customs.gov.ng/?page_id=3141) der Bundesrepublik Nigeria erforderlich sind.

Nach den nigerianischen Vorschriften ist zusätzlich zur Rechnung in dreifacher Ausfertigung, die in englischer Sprache auszufüllen ist, das kombinierte Wert- und Ursprungszeugnis (Combined Certificate of Value and Origin, CCVO) erforderlich, das:

  • vom ausführenden Unternehmen in englischer Sprache ausgefüllt werden
  • von zwei Personen des Unternehmens unterzeichnet werden, von denen mindestens einer ein gesetzlicher Vertreter des Unternehmens sein muss. Der gesetzliche Vertreter muss im Handelsregister eingetragen und nachweisbar sein
  • in dreifacher Ausfertigung, zwei zur Übermittlung an die ausländische Korrespondenzbank der bevollmächtigten Bank des nigerianischen Importeurs im Falle von Devisengeschäften und eine zur Übermittlung an die Bank des Importeurs, die das für die Gestellung der Waren beim nigerianischen Zoll erforderliche E-Formular M validiert

Für die Einfuhr von Waren nach Nigeria ist es in der Tat erforderlich, eine solche elektronische Einfuhranmeldung bei einer zugelassenen Bank auszufüllen, unabhängig vom Wert der Einfuhr.

Nach der Überprüfung der im Formular gemachten Angaben und der Genehmigung des Formulars muss die zugelassene Bank dieses innerhalb von 5 Tagen zur Genehmigung an das Bureau of Scanning and Risk Management Services senden.

Das elektronische Formular M (e-form M) wird direkt und kostenlos online auf die Zollplattform gestellt.

Nigeria hat zwei Listen mit Einfuhrverboten (https://customs.gov.ng/?page_id=3075 und https://web2.customs.gov.ng/?page_id=3077): die Liste der verbotenen Einfuhren, die hauptsächlich zum Schutz der Industrie dient, und die Liste der streng verbotenen Einfuhren, die auf Sicherheits-, Gesundheits- und Moralüberlegungen beruht.

Nach dem Rundschreiben der nigerianischen Regierung vom 11. April 2017 müssen Waren, die in Containern nach Nigeria eingeführt werden, palettiert werden.

Alle Informationen finden Sie auf der Website der nigerianischen Zollbehörden https://www.customs.gov.ng/

Für den Erhalt des Sichtvermerks zur Bestätigung der Zeichnungsbefugnis muss das Unternehmen der Handelskammer über Cert'O folgendes übermitteln:

  • Antrag auf Ursprungszeugnis, das sich auf die von der CCVO abgedeckte Rechnung bezieht, und gleichzeitig
  • Antrag auf Sichtvermerk des CCVO-Formulars, ausgefüllt und digital unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter
  • Das CCVO-Formular, ausgefüllt und digital unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter

Das Export-Datenblatt von Nigeria finden Sie auf der Internetseite von Unioncamere Mercati a confronto

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