Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Besondere Bestimmungen für Brasilien

Anexo IX

Die brasilianische Verordnung über die Einfuhr von Weinen und Getränken "Normativa n. 67 de 5 de Novembro de 2018", die die gesamte Materie, einschließlich der Etikettierung regelt, trat am 1. November 2019 in Kraft.

Das neue, von Brasilien geforderte Dokument ist das Anexo IX.

Um das Anexo IX zu erhalten, muss das Unternehmen zunächst bei der Handelskammer ein Ursprungszeugnis beantragen.

Sobald das Ursprungszeugnis erteilt wurde, kann das Anexo IX beantragt werden.

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