Abhandenkommen des Ursprungszeugnisses
Im Falle von Abhandenkommen des Ursprungszeugnisses (Abhandenkommen oder Diebstahl) erfolgt die telematische Mitteilung ausschließlich über das Portal Cert'o (Portal von Infocamere - Konsortialgesellschaft der italienischen Handelskammern), indem Sie als Antrags-Typologie "Denuncia di Furto - Smarrimento" wählen und dem Grundformular (modello base) als Anlage die Kopie der Verlustanzeige hochladen.
Bei Ursprungszeugnissen sind Ersatzerklärungen unzulässig, diese Vereinfachung ist im Sachbereich der Ursprungszeugnisse (Art. 49 des Dekrets des Präsidenten der Republik 445/2000) nicht vorgesehen.
Der Antragsteller haftet für die Folgen, die sich aus der Verwendung des abhanden gekommenen Zeugnisses durch Dritte ergeben könnten.
Eine erneute Anfrage des Ursprungszeugnisses samt Entrichtung der Sekretariatsgebühren ist erforderlich.
Der Antrag ist in jedem Fall binnen sechs (6) Monaten ab Erteilung des abhanden gekommenen Zeugnisses zu stellen.
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