Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Freiverkaufsbescheinigung

Attestato di libera vendita – Free sale certificate

Die Freiverkaufsbescheinigung (attestato di libera vendita) ist ein Dokument, welches einige Staaten verlangen um sicherzustellen, dass bestimmte importierte Waren im Herkunftsland und im Ausland frei verkäuflich sind und daher den nationalen Bestimmungen des Herkunftslandes entsprechen.

Die Bescheinigung der Handelskammer stellt keine Ermächtigung zur Vermarktung dar, sondern basiert auf der Erklärung des Unternehmens, sowie Handels- und Verkaufsunterlagen des letzten Trimesters, dass die gegenständlichen dort zu importierenden Produkte der nationalen Gesetzgebung und den EU-Bestimmungen entsprechen und unter Beachtung der geltenden Vorschriften vermarktet werden.

Zertifikate des Gesundheitsministeriums

NB: Die Freiverkaufsbescheinigungen der Handelskammer ersetzen keinesfalls Zertifikate des Gesundheitsministeriums für bestimmte Warenkategorien, wie z.B.:

  • medizinische Geräte und medizinisch-chirurgische Hilfsmittel
  • kosmetische Produkte
  • Biozide (Desinfektionsmittel, Schutzmittel und sonstige Biozide)
  • Nahrungsergänzungsmittel, bereicherte Lebensmittel, Milchnahrung, glutenfreie Speisen, Babymilch, besondere Nahrungsmittel
  • Medikamente (Zertifizierung von pharmazeutischen Produkten)
  • Produkte und Tiere, die sanitären Zeugnissen zur Ausfuhr unterliegen

Eine Freiverkaufsbescheinigung beantragen

Wir empfehlen die Nutzung der neuen zweisprachigen Plattform in Deutsch und Italienisch Dokumente für den Außenhandel, online mit 22.04.2024.

Voraussetzung ist die Verwendung der digitalen Unterschrift und die Registrierung bei Telemaco: Anleitung (PDF 786 kB - Text & Screenshots).

Das Portal Cert'o bleibt vorerst aktiv, wird allerdings auf jeden Fall außer Betrieb genommen.

Voraussetzung ist die Verwendung der digtialen Unterschrift und die Registrierung bei Telemaco & Cert'o: Anleitung (PDF 1042 kB - Text & Screenshots).

Wir bitten Sie "Richiesta Visti - Autorizzazioni - Copie certificato" zu wählen und folgende Dokumente beizufügen:

  • Antrag auf Freiverkaufsbescheinigung (PDF 700 kB) - digital signiert vom gesetzlichen Vertreter im Format CAdES (.p7m)
  • Liste der eigenen Produkte, als einspaltige digital signierte Excel Tabelle (.p7m), template
  • Liste der wichtigsten italienischen und ausländischen Kunden
  • Einige Kopien der Verkaufsrechnungen, die für die Produkte im letzten Quartal in Italien und/oder in der EU ausgestellt wurden

Kosten

Die Zahlung der Sekretariatsgebühren erfolgt ausschließlich über ein Prepaid Guthaben im Portal Telemaco.
Es ist daher notwendig, ein ausreichendes Guthaben angelegt zu haben, bevor Sie den Antrag abschicken, indem Sie die Sektion "Diritti" aufladen.

  • Freiverkaufsbescheinigung (attestato di libera vendita)
    3 EUR pro Freiverkaufsbescheinigung (attestato di libera vendita)
  • Legalisation (visto ex-UPICA) - obbligatorisch bei Freiverkaufsbescheinigung
    3 EUR pro Legalisation
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Kontakt

Dokumente für den Außenhandel

0471 945 653 - 624
Öffnungszeiten

MO-MI: 8.30 - 12.15
DO Bürgertag: 8.30 - 13.00 und 14.00 - 17.30
FR: 8.30 - 12.15