Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Zertifizierung der Geschlechtergleichstellung

Beiträge für Unternehmen, die sich zertifizieren lassen wollen

Die Richtlinie zur Festlegung der Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Beiträgen an Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen zur Zertifizierung der Geschlechtergleichstellung wurde veröffentlicht. Die Förderung wird für technische Hilfe und Begleitdienste in Form von Mentoring und für Zertifizierungsdienste im Bereich der Geschlechtergleichstellung gewährt.

Ziel der Maßnahme ist es, die Unternehmen zu begleiten und zu motivieren, geeignete Maßnahmen zur Verringerung der geschlechtsspezifischen Unterschiede zu ergreifen und im Einklang mit den Bestimmungen der Nationalen Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern dazu beizutragen, dass der vom Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) erstellte Gleichstellungsindex, der Italien derzeit auf Platz 13 der EU-Länder sieht, bis 2026 um fünf Punkte steigt.

Zielgruppe der Förderung sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz und Geschäftstätigkeit in Italien, die in das Handelsregister eingetragen und aktiv sind. Es sind zwei Förderlinien vorgesehen

  • Für die technische Unterstützung und Begleitung ist für jedes Unternehmen ein Beitrag in Form von Dienstleistungen vorgesehen (Unterstützung bei der Nutzung von Informationsinstrumenten, Coaching durch Experten, die speziell für die Umsetzung des Managementsystems für die Gleichstellung von Frauen und Männern ausgewählt wurden, für die Überwachung von Leistungsindikatoren und die Festlegung strategischer Ziele sowie für die Vorabüberprüfung der Einhaltung des Managementsystems). Diese Dienstleistungen zielen darauf ab, den begünstigten Unternehmen spezielle und strategische Fähigkeiten für die Zertifizierung im Bereich der Geschlechtergleichstellung zu vermitteln.
  • Die Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen in Abhängigkeit von der Größe des Unternehmens in Form von Zertifizierungsdiensten für die Geschlechtergleichstellung, die von Zertifizierungsstellen erbracht werden, die in der entsprechenden Liste eingetragen sind.

Die Fördermittel werden in der zeitlichen Reihenfolge der Antragstellung zwischen dem 6. Dezember 2023, 10.00 Uhr, und dem 28. März 2024, 16.00 Uhr, vergeben, sofern die verfügbaren Mittel nicht früher erschöpft sind.

Um die Zuschüsse in Anspruch nehmen zu können, sind eine Vorab-Selbstbewertung und ein Ergebnis erforderlich, das einen angemessenen Reifegrad des Unternehmens in Bezug auf Gleichstellungsfragen nachweist; außerdem ist die Vorlage eines Angebots einer Zertifizierungsstelle aus der Liste der teilnehmenden Zertifizierungsstellen erforderlich.

Weitere Informationen über die Ausschreibung und das Zertifizierungssystem für die Geschlechtergleichstellung finden Sie hier.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne!

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