Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft
(v.l.) Die Leiterin der Abteilung Wirtschaft, Manuela Defant, Landesrat Philipp Achammer, die Unternehmerin und Präsidentin des Beirates zur Förderung des weiblichen Unternehmertums der Handelskammer Marina Rubatscher Crazzolara, und Landesrat Arnold Schuler (c) Brucculeri

Maßnahmen für Projekte zur Vereinbarkeit

Für Unternehmerinnen und Selbstständige

Das Land Südtirol hat in der Wirtschaftsförderung eine neue Schiene angelegt: Die unternehmerisch, selbständig oder freiberuflich tätigen Frauen waren am 18. April Zielgruppe der jüngsten, von der Landesregierung beschlossenen Unterstützungsmaßnahme. Künftig erhalten demnach Unternehmerinnen,

Selbstständige und Freiberuflerinnen mit weniger als zehn Beschäftigten, die wegen einer Schwangerschaft, der Mutterschaft oder der Erziehung von zusammenlebenden Kindern bis zu zwölf Jahren ihre Tätigkeit unterbrechen müssen, die Möglichkeit, sich von einer Person mit Erfahrung und Professionalität in der Unternehmensführung vertreten zu lassen. Der maximale Vertretungszeitraum wird bei Mehrlingsschwangerschaften auf 24 Monate erhöht. 

Die Förderungen wird als De-minimis-Beihilfe bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro gewährt und der Vertretungszeitraum von bis zu 18 Monaten auch in mehreren Abschnitten in Anspruch genommen werden könne. Für eine Vertretung mittels Arbeitsvertrags ist ein Beitrag von 80 Prozent auf den Nettobetrag der Lohnabrechnung vorgesehen. Wer für die Vertretung selbstständige oder freiberufliche Arbeit ankauft, dem werden 60 Prozent des steuerpflichtigen Betrages der Rechnungen (ohne Mehrwertsteuer) anerkannt.

Die Ansuchen können zu jeder Zeit gestellt werden.

Weitere Informationen zur Gesuchstellung finden Sie hier.

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