leichte Nutzfahrzeuge

Digitaler Fahrtenschreiber

Ausweitung der Pflicht
Luglio
2026

Ab dem 1. Juli 2026 wird die Pflicht zum digitalen Fahrtenschreiber auf leichte Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,5 bis 3,5 Tonnen ausgeweitet, falls diese im internationalen Verkehr oder für Kabotagefahrten innerhalb der EU eingesetzt werden.

Mehr Sicherheit auf der Straße, mehr Garantie für die Transportunternehmen, mehr Effizienz für die Betriebe des Transportsektors und die Kontrollbehörden: Diese Ziele verfolgt das in der EU und in Italien verwendete System zur digitalen Verwaltung des Transportes von Gütern auf der Straße. Das Herz der Innovation stellen dabei folgende zwei Geräte dar: der digitale Fahrtenschreiber, der in die betroffenen Fahrzeuge eingebaut wird und die Tachographenkarten.

Pflicht für leichte Nutzfahrzeuge

Ab dem 1. Juli 2026 wird die Pflicht zum digitalen Fahrtenschreiber auf leichte Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,5 bis 3,5 Tonnen ausgeweitet. Diese Regelung gilt ausschließlich für den internationalen Verkehr innerhalb der EU sowie für Kabotagefahrten. In diesem Zusammenhang wird auch die Fahrerkarte verpflichtend für Lenker/innen mit einem Führerschein der Klasse B. Die Ausstellung der Karten bleibt dabei unverändert. Die Karte ist persönlich, nicht übertragbar und muss vor Fahrtbeginn in das Gerät eingelegt werden. Ihre Gültigkeit beträgt fünf Jahre. In der Praxis ist besonders wichtig, dass Fahrerinnen und Fahrer nur eine gültige Karte besitzen dürfen. Seit dem 31. Dezember 2024 werden bei Straßenkontrollen die Tätigkeiten der letzten 56 Tage überprüft.

Der Datenaustausch erfolgt über das europaweite Netzwerk TACHOnet, das eine Vernetzung aller EU-Staaten sowie weiterer Länder ermöglicht und so eine einheitliche Kontrolle und Transparenz sicherstellt.

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