Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Natürliche Personen: Zertifizierungs- und Eintragungspflicht in das F-Gas Register

 

Natürliche Personen, welche die nachstehend angeführten Tätigkeiten ausüben, sind zur Zertifizierung und Eintragung in das F-Gas Register verpflichtet (Art. 7, DPR 16. November 2018, Nr. 146):
 

a) Tätigkeiten an Kühlaggregaten von Kühlkraftfahrzeugen und -anhängern, ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen:

  • Dichtheitskontrolle von Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase in einer Menge von 5 t CO2-Äquivalent oder mehr enthalten, es sei denn, es handelt sich um eine hermetisch geschlossene Einrichtung, die als solche gekennzeichnet ist und fluorierte Treibhausgase in einer Menge von weniger als 10 t CO2-Äquivalent enthält;
  • Rückgewinnung von fluorierten Treibhausgasen;
  • Installation;
  • Reparatur, Instandhaltung oder Wartung;
  • Stilllegung.

b) Tätigkeiten an ortsfesten Brandschutzeinrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten:

  • Dichtheitskontrolle von Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase in einer Menge von 5 t CO2-Äquivalent oder mehr enthalten, es sei denn, es handelt sich um eine hermetisch geschlossene Einrichtung, die als solche gekennzeichnet ist und fluorierte Treibhausgase in einer Menge von weniger als 10 t CO2-Äquivalent enthält;
  • Rückgewinnung von fluorierten Treibhausgasen;
  • Installation;
  • Reparatur, Instandhaltung oder Wartung;
  • Stilllegung.

c) Tätigkeiten an elektrischen Schaltanlagen, die fluorierte Treibhausgase enthalten:

  • Installation;
  • Reparatur, Instandhaltung oder Wartung;
  • Stilllegung;
  • Rückgewinnung;

d) Rückgewinnung von Lösungsmitteln auf der Basis fluorierter Treibhausgase aus ortsfesten Einrichtungen.

 

Natürliche Personen, die die Ausübung der oben genannten Tätigkeiten beabsichtigen sind vorher zur Eintragung in das F-Gas Register verpflichtet.

Die Eintragung erfolgt ausschließlich telematisch bei der zuständigen Handelskammer.

Die Eintragung im F-Gas Register ist für die vom Gesetz definierten Subjekte Pflicht und Voraussetzung, die Zertifikate zu erlangen.

Für den Erhalt des Zertifikats muss die natürliche Person bei einer ermächtigten Zertifizierungsstelle eine Anfrage um Zertifizierung stellen und eine theoretische und praktische Prüfung auf Grundlage der für den jeweiligen Tätigkeitsbereich vorgesehenen Mindestanforderungen in Bezug auf die fachlichen Kenntnisse und -fertigkeiten bestehen.

Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 10 Jahren und muss auf Antrag des Betroffenen innerhalb von 60 Tagen vor Fälligkeit des Zertifikats erneuert werden.

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Umweltschutz

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