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Meister der Arbeit
Der Rat der Meister der Arbeit traf sich am 24. März mit Alfred Aberer, Generalsekretär der Handelskammer Bozen, um über Werte, Aufgaben und die Bedeutung dieser staatlichen Auszeichnung zu sprechen.
Die Auszeichnung „Meister der Arbeit“ zählt zu den höchsten staatlichen Ehrungen für Arbeitnehmer/innen in Italien. Sie würdigt Menschen, die sich durch ihr berufliches Wirken in besonderer Weise ausgezeichnet haben. Die Verleihung erfolgt per Dekret des Präsidenten der Republik und findet traditionell am 1. Mai, dem Tag der Arbeit, statt.
Anforderungen
Voraussetzung für die Auszeichnung ist ein Mindestalter von 50 Jahren sowie eine mindestens 25‑jahrige ununterbrochene Berufstätigkeit in einem oder mehreren Unternehmen. Darüber hinaus müssen sich die Geehrten durch besondere Fachkompetenz, großen Fleiß und vorbildliches moralisches Verhalten auszeichnen.
Neben diesen grundlegenden Kriterien können auch besondere Leistungen ausschlaggebend sein, etwa Innovationen im technischen oder produktiven Bereich, Beiträge zur Verbesserung der Arbeitssicherheit oder ein langjähriges Engagement in der Ausbildung junger Generationen. Vorschläge für die Verleihung des Arbeitsverdienststerns können jährlich bis 30. Oktober beim Provinzialkonsulat Bozen des Verbands der Meister der Arbeit Italiens eingereicht werden.
Am 24. März fand in der Handelskammer Bozen ein Treffen zwischen Vertreter/innen des Rats der Meister der Arbeit und des Generalsekretärs der Handelskammer Alfred Aberer statt. Vom Rat der Meister der Arbeit teilgenommen haben Reinhard Senoner, neuer Konsul der Meister der Arbeit, seine Stellvertreterin Carla Partel, Walter Kaserer, Oliviero Fauri sowie Pierluigi Sibilla.







