Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Abrechnung

Beiträge Digitalisierung 2025

Die Handelskammer Bozen unterstützt die Südtiroler Unternehmen bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten durch die Gewährung von Verlustbeiträgen.

Welche Gesuche wurden genehmigt?

Wir weisen Sie darauf hin, dass der gewährte Beitrag von Amts wegen widerrufen wird, sollte sich im Zuge des Verwaltungsverfahrens herausstellen, dass Ihr Unternehmen zugleich Beitragsempfänger und Anbieter von Gütern, Dienstleistungen und Beratungen ist (s. Art. 6 Abs. 1 der Ausschreibung). 

Die Handelskammer Bozen behält sich vor, vom Antragsteller Ergänzungen jeglicher Art anzufragen, die für eine vollständige Prüfung des Gesuches notwendig sind. Alle diesbezüglichen Mitteilungen werden an die genannte PEC Adresse des Antragstellers versendet. Bei fehlender Ergänzung des Gesuches innerhalb der angegebenen Frist verfällt das Recht auf Beitragsgewährung. 

Muss ich Änderungen im Projekt mitteilen?
Etwaige Änderungen am Projekt oder an den im Antrag angegebenen Ausgaben müssen mit einer entsprechenden Begründung vor der Vorlage der Abrechnung an die Adresse grants@bz.legalmail.camcom.it gemeldet und genehmigt werden.

Achtung: Es wird darauf hingewiesen, dass auf keinen Fall Anträge und Änderungen in Bezug auf bereits getätigte Ausgaben angenommen werden.

  • Projektbeschreibung (Der Anhang „Projektbeschreibung“ sollte idealerweise direkt im .xlsx-Format unterschrieben und hochgeladen werden);
  • Kostenvoranschlag

Innerhalb wann sind die Abrechnungsunterlagen zu übermitteln?
Innerhalb der folgenden Fristen können die Abrechnungsunterlagen übermittelt werden:

  • 31. Juli 2025, 16.00 Uhr
  • 31. Oktober 2025, 16.00 Uhr (letzte Frist)

Welche Unterlagen müssen übermittelt werden?
Die Übermittelung der Abrechnung seitens des Beitragsempfängers erfolgt über einen telematischen Antrag, der über die Plattform RESTART eingereicht werden muss. Der digitale Antrag muss vom Inhaber/gesetzlicher Vertreter des Unternehmens (oder vom Vermittler, der vom Unternehmen im GESUCH angegeben wurde) digital unterzeichnet werden. 

Folgende Unterlagen sind beizulegen: 

  • Antrag auf Auszahlung;
  • Kopie der Rechnungen und sonstigen Ausgabendokumente;
    Achtung: Die Rechnungen für die förderfähigen Ausgaben können nach dem Datum der Einreichung des Antrags und bis zur Abrechnungsfrist ausgestellt werden. Auf jeder Rechnung muss der CUP-Kodex angegeben sein, der im Zuge der Gewährung des Beitrags zugewiesen und mitgeteilt wurde.
    Sollten die Rechnungen vor der Zuweisung des CUP-Kodex ausgestellt worden sein, müssen sie gemäß Angaben in Fußnote 9 (Ausschreibung - Seite 21) berichtigt werden.
    Für die Rechnungen, die nach der Mitteilung des CUP-Kodex ausgestellt wurden und diesen nicht anführen, ist keine Berichtigung oder spätere Ergänzung des Ausgabenbelegs zulässig. Sie sind somit von der Berechnung der zulässigen Ausgaben ausgeschlossen.
  • Nachweis der erfolgten Bezahlung der Rechnung, folgende sind gültig (siehe Art. 14, Abs. 2, Punkt c): 
    • Kopie des Buchungsbeleg der Bank- oder Postüberweisung;
    • Kopie des Kontoauszuges oder Kopie der Bankquittung gemeinsam mit der Kopie des Bank- oder Postkontoauszugs;
    • Zahlungen über POS-Geräte – Bancomat-Ausdruck oder Quittung der betrieblichen Kreditkarte gemeinsam mit der Liste der Bewegungen/Kontoauszug der Kreditkarte und Auszug des Bankkontos mit Hervorhebung der Belastung des Betrages, der auf dem Kontoauszug der Kreditkarte aufscheint
    • andere elektronische Zahlungssysteme beaufsichtigter Vermittler (z. B. PayPal, Satispay, Stripe) - Dokument, das dem Kontoauszug der auf den Betrieb ausgestellten Kreditkarte oder dem Bankkontoauszug entspricht und auf dem die Belastung des Betrages, der in den obengenannten Unterlagen angegeben ist, hervorgehoben wird; 
    • Zahlungen, die von Post/Bank/Gemeinde und anderen öffentlichen Körperschaften bescheinigt werden – Beleg der Körperschaft oder des Kreditinstituts
  • Abschlussbericht mit einer Zusammenfassung der durchgeführten Aktivitäten;
  • Bericht zum Self-Assessment der digitalen Reife Selfi4.0 und/oder Bericht zum Self-Assessment der digitalen Kompetenzen Digital Skill Voyager und/oder Bericht zum Self-Assessment der Nachhaltigkeit SUSTAINability;

Achtung: Die Kopie der Rechnung und der Nachweis der erfolgten Bezahlung der Rechnung müssen vom Inhaber/gesetzlichen Vertreter des Unternehmens oder Anbieter digital unterschrieben sein.

Der Antrag auf Auszahlung, der Abschlussbericht und der Bericht zum Self-Assessment müssen vom Inhaber/gesetzlichen Vertreter des Unternehmens digital unterschrieben sein.

Das System nimmt ausschließlich Unterlagen mit CAdES-Unterschrift (Dateisuffix .p7m) an. 

Wann wird der Beitrag ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt erst nach der Übermittlung der Abrechnungsunterlagen seitens des Beitragsempfängers über die Plattform RESTART. 

Wer kann mir bei Fragen weiterhelfen?

PID-Digitales Unternehmen
digital@handelskammer.bz.it
Tel. 0471 945 691, -664

Verwaltungstechnische Fragen
beitraege@handelskammer.bz.it 
Tel. 0471 945 518, -738

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Digitales Unternehmen - PID

0471 945 691 - 538