Überschuldung
Die Überschuldungsstelle bietet Unternehmen und Personen mit Schulden die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Neuanfangs. Es geht hier um Situationen, wo Unternehmen oder Menschen nicht fähig sind, ihre eigenen Spesen zu bezahlen und können auch nicht mehr regelmäßig ihre Schulden abzahlen.
Es gibt verschiedene Verfahrensmöglichkeiten, je nach Situation:
- Klein-Unternehmen, innovative Start-ups, Landwirtschaftliche Betriebe und Freiberufler oder Freiberuflerinnen können einen kleinen Vergleich machen.
- Privatpersonen können ein Verbraucherinsolvenzverfahren beanspruchen.
- Wer Vermögen hat, kann ein kontrolliertes Liquidierungs-Verfahren machen.
- Personen, die kein Geld oder kein Vermögen haben, können ein Verfahren für mittellose Schuldner oder Schuldnerinnen beanspruchen.
Mit diesen Verfahren haben Schuldner und Schuldnerinnen in einer finanziellen Notlage die Möglichkeit, sich von ihren angehäuften Schulden zu befreien. Die Verfahren ermöglichen ihnen einen wirtschaftlichen Neubeginn. Dafür sind verschiedene gesetzliche Voraussetzungen zu erfüllen. Mit der Überschuldungsstelle stärkt und sichert die Handelskammer Bozen das lokale Wirtschaftssystem, denn die betroffenen Personen stellen in der Wirtschaftswelt ein schwächeres Bindeglied dar.
In Zusammenarbeit mit einem oder einer eingetragenen Überschuldungsverwalter oder Überschuldungsverwalterin wird ein Plan ausgearbeitet. Dort wird bestimmt, wie der Gläubiger oder die Gläubigerin seine oder ihre Bezahlungen regelmäßig bekommen soll.
Das Ziel ist, die Gläubiger und Gläubigerinnen zufrieden zu stellen und den verschuldeten Personen oder Unternehmen eine zweite Chance zu geben.
Gesetzesquellen und Dokumente
- Ordnung der Dienststelle für Überschuldung
- Gesetz Nr. 3 vom 27.01.2012
- Ministerialdekret 202/2014
- Gvd Nr.14 vom 12. Jänner 2019 i.g.F., (GVD 83/2022)
In ihrer Verordnung Nr. 2015/848 vom 20. Mai 2015 stellt die EU klar, dass eine Insolvenz unter anderem nachteilige Auswirkungen auf das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes hat.
Die Dienststelle für Überschuldung ist im Verzeichnis des Ministeriums unter der Nummer 98 eingetragen.
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