Chamber of Commerce of Bolzano

Weingesetzgebung

Pflichtangaben auf dem Etikett

Das Weinetikett muss folgende Angaben enthalten: (Art. 119 VO (EU) 1308/2013 und weitere einschlägige Vorschriften)

  • Kategorie des Weinerzeugnisses
    (z. B. Wein, Schaumwein, Likörwein)
  • Angabe der g.U. oder g.g.A.
    • Für g.U.-Weine: „geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)“ + jeweiliger Name.
    • Für g.g.A.-Weine: „geschützte geografische Angabe (g.g.A.)“ + jeweiliger Name.
    • Tatsächlicher Alkoholgehalt in Volumenprozent.
  • Ursprungsangabe
    (z. B. „Erzeugnis aus Italien“)
  • Name und Anschrift des Abfüllers
    • Bei Schaumwein: des Herstellers oder Verkäufers
    • Gemäß Art. 46 VO (EU) 33/2019 und D.M. vom 13. August 2012, Art. 4 (Abfüllung am Ursprungsort)
  • Name des Importeurs
    (nur bei Weinen aus Nicht-EU-Ländern).
  • Zuckergehalt
    (Pflichtangabe bei Schaumweinen).
  • Nährwertdeklaration*
  • Zutatenliste*, einschließlich Allergene.
  • Losnummer
  • Nennvolumen
  • Allergenkennzeichnung
  • Umweltkennzeichnung der Verpackung

* Nährwertdeklaration und Zutatenliste per QR-Code

Mit der Plattform E-VIN können Weinetiketten erstellt werden, die allen Vorschriften und den neuesten rechtlichen Anforderungen entsprechen. In diesem Fall muss auf dem physischen Etikett mindestens der Brennwert angegeben werden, mit dem Symbol «E» (Energie) + Wert pro 100 ml.

Wichtig: Allergene müssen immer auf dem physischen Etikett angegeben werden.

Darstellung der Pflichtangaben

Die Pflichtangaben müssen unverwischbar und deutlich lesbar auf dem Behältnis angebracht sein, klar unterscheidbar vom umgebenden Text oder von Abbildungen und im gleichen Sichtfeld, sodass sie gleichzeitig lesbar sind, ohne dass das Behältnis gedreht werden muss.

Außerhalb desselben Sichtfelds dürfen jedoch die Losnummer, die Allergenkennzeichnung und die Angabe des Importeurs angebracht werden.

Rechtsquellen

Was this information useful?
No votes yet

Contact

Sportello Etichettatura

0471 945 698 - 660