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Patente und Marken
Der Parteienverkehr des Bereichs Patente und Marken ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung zugänglich (Öffnungszeiten).
Die Mitarbeiter/innen stehen für Informationen und Beratung über die gewerblichen Schutzrechte auch per E-Mail, Videokonferenz und Telefon zur Verfügung.
Ideen schützen, Innovationen nutzen
Sie haben für ein Problem eine technische Lösung entwickelt? Vielleicht haben Sie ein neues Design entworfen oder einen werbewirksamen Namen gefunden? Schützen Sie Ihre Ideen und Ihre Entwicklungen durch die gewerblichen Schutzrechte!
So lassen sich technische Lösungen durch ein Patent oder Gebrauchsmuster, der Name eines Produktes oder einer Dienstleistung durch eine Marke, die äußere Formgebung bzw. das Design eines Produktes durch ein Muster oder Modell, und andere innovative Entwicklungen schützen.
Beratung
Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch nach Terminvereinbarung über die einzelnen gewerblichen Schutzrechte. Themen dieser Beratungsgespräche sind unter anderem die verschiedenen Anmeldeverfahren und -kosten, Schutzrechtsstrategien usw. In der Rubrik Leitfäden finden Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen gewerblichen Schutzrechten. Bei Bedarf organisieren wir einen Termin mit einem externen Patentanwalt oder Markenrechtsexperten.
Gewerbliche Schutzrechte anmelden
Brauchen Sie Informationen über das Anmeldeverfahren und die entsprechenden Kosten? Oder möchten Sie Änderungen an bereits angemeldeten Schutzrechten durchführen? Hier finden Sie die "Formulare und Anleitungen" zum Schutz Ihres gewerblichen Schutzrechts!
Die Anmeldungen und Anträge können an Werktagen nur am Vormittag von 8.30 bis 12.00 Uhr, Samstag ausgenommen, oder über den telematischen Dienst des UIBM, eingereicht werden. Die Abgabe der Anmeldungen per Post oder bei den Außenstellen der Handelskammer Bozen ist nicht zugelassen. Die Prüfung und Erteilung der gewerblichen Schutzrechte erfolgt durch das Italienische Patent- und Markenamt (UIBM).
Recherchen
Möchten Sie nachschauen, ob Ihre Erfindung oder Ihre Marke neu sind, oder möchten Sie überprüfen, ob ein Mitbewerber ein gleiches bzw. ähnliches Schutzrecht angemeldet hat? Patent- und Markenrecherchen können Sie selbstständig mithilfe kostenloser Online-Datenbanken durchführen, oder die Handelskammer Bozen mit der Durchführung einer kostenpflichtigen Recherche beauftragen.
Irreführende Zahlungsaufforderungen
Die Handelskammer Bozen warnt vor irreführenden Zahlungsaufforderungen von Gesellschaften, welche Südtiroler Unternehmen anbieten, deren Markennamen einzutragen bzw. die Eintragung zu verlängern. Diese Anbieter stehen in keinerlei Zusammenhang mit der Handelskammer Bozen und/oder dem Italienischen Patent- und Markenamt (UIBM).