Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Betriebsgeheimnisse

Das Betriebsgeheimnis ist eine weitere Strategie zum Schutz von kreativen und erfinderischen Aktivitäten innerhalb eines Unternehmens. Es betrifft vor allem geschäftliche Informationen sowie technische und industrielle Erfahrungen, sofern sie:

  • geheim sind, d.h. erst gar nicht bekannt werden (völlig oder teilweise) oder von Experten und Fachleuten leicht zugänglich sind; 
  • durch die Geheimhaltung einen wirtschaftlichen Wert haben; 
  • Maßnahmen unterliegen, um geheim zu bleiben, z.B. auf der Basis von Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarungen oder Vereinbarungen über die Nicht-Offenlegung von bestimmten industriellen Prozessen;

Zu Betriebsgeheimnissen zählen auch Umsätze, Geschäftsbücher, Kundenlisten, Bezugsquellen und Lieferanten, Marktstrategien, Unterlagen zur Kreditwürdigkeit, Kalkulationsunterlagen, Patentanmeldungen und sonstige Entwicklungs- und Forschungsprojekte, durch welche die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens maßgeblich bestimmt werden können.

In Italien werden Betriebsgeheimnisse durch die Art. 98 und 99 des Kodex des industriellen Eigentums geschützt. Der Inhaber von Betriebsgeheimnissen hat das Recht Dritten den widerrechtlichen Erwerb,  Weitergabe an Dritte oder Nutzung dieser Informationen und Erfahrungen zu verbieten.

Vorteile

  • die Veröffentlichung der Erfindung, sowie die Anmeldung bei einem Patentamt, ist nicht erforderlich; 
  • keine Registrierungskosten; 
  • der gewährte Schutz ist nicht zeitlich begrenzt; 
  • das Betriebsgeheimnis hat eine unmittelbare Wirkung.

Mögliche Nachteile

  • ­Wenn das Betriebsgeheimnis Bestandteil eines innovativen Produktes ist, können potenziellen Mitbewerber es neu gestalten und frei verwenden. 
  • Der Schutz ist nur gegen missbräuchlichen Erwerb, Verwendung oder Weitergabe von vertraulichen Informationen wirksam. 
  • Wenn das Betriebsgeheimnis der Öffentlichkeit rechtswidrig offenbart wird, kann das Betriebsgeheimnis von jedem benutzt werden. 
  • Der gewährte Schutz ist deutlich schwächer als der Patentschutz. 
  • In der Regel ist das Betriebsgeheimnis schwer zu schützen und erfordert die Vorkehrung von spezifischen Sicherheitsmaßnahmen innerhalb des Unternehmen (z.B. gegenüber Mitarbeitern und externen Beratern); 
  • Ein Geschäftsgeheimnis eines Unternehmens kann von Dritten durch ein Patent geschützt werden. Diese können nach der Patenterteilung die gleiche Erfindung unabhängig und rechtmäßig entwickeln.
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