Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Befähigung zur Führung von gastgewerblichen Betrieben

Landesgesetz Nr. 58/1988

Die Verabreichung von Getränken oder Speisen und Getränken sowie die Beherbergung von Gästen wird, sofern sie gewerbemäßig ausgeübt werden und nicht in die Regelung des Urlaubes auf dem Bauernhof, in die Bestimmung über die Schutzhütten und die Regelung der privaten Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen fallen, vom Landesgesetz  58/1988 und dem Dekret des Landeshauptmannes 11/1989 geregelt.

Wer um die Erlaubnis zur Ausübung eines Gastgewerbes ansucht oder zum Geschäftsführer bestellt wird, muss die entsprechende berufliche Befähigung im Bereich der Verabreichung von Speisen und Getränken nachweisen. Dadurch wird gewährleistet, dass die betreffende Person die Fähigkeit und die Erfahrung besitzt, um die erforderlichen Leistungen selbständig zu erbringen.

Beginn der Tätigkeit

Um die Befähigung zu erlangen, ist ein entsprechender Antrag an die Handelskammer Bozen zu stellen. Die zuständige Landeskommission überprüft die Voraussetzungen und, sofern keine Beanstandungsgründe vorliegen, erteilt sie Befähigung zur Führung von gastgewerblichen Betrieben, die zur Führung von Schank-, Speise- und Beherbergungsbetrieben befähigt. Die Kommission tritt ca. einmal im Monat zusammen.

Für die Ausübung einer gastgewerblichen Tätigkeit bedarf es für Schank- und Speisebetriebe einer Tätigkeitsbeginnmeldung an den zuständigen Bürgermeister (telematisch über den sog. SUAP-Schalter) und für Beherbergungsbetriebe die Erlaubnis vom zuständigen Bürgermeister.

Innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahme der Tätigkeit ist beim Handelsregister Bozen die entsprechende Meldung in telematischer Form vorzunehmen.

Die Bereiche Einstufung der Betriebe, Betriebsführung, Öffnungszeiten, wöchentlicher Ruhetag, Bekanntmachung der Preise, zeitweilige Einstellung der Tätigkeit und Auflassung des Betriebes usw. werden hier nicht näher behandelt.

Fristen des Verwaltungsverfahrens
Innerhalb 60 Tagen ab Protokollierung des Antrags um Befähigung

Verantwortlicher des Verwaltungsverfahrens
Dr. Georg Tiefenbrunner - Direktor des Amtes für Berufsbefähigungen und Außenhandel

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Öffnungszeiten

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FR: 8.30 - 12.15