Handelskammer Bozen
Raumordnung

Raumordnung

Informationsveranstaltung

Data: 
Donnerstag, 09. Juni 2022
Uhrzeit: 

Gestern fand im Sitz der Handelskammer Bozen eine Veranstaltung zum Thema Landschafts- und Raumordnung in Südtirol statt. Diese wurde von der Handelskammer Bozen in Kooperation mit dem Ressort Natur, Landschaft und Raumentwicklung des Landes organisiert. Dabei gingen Expert/innen besonders auf die aktuell geltenden Gesetzesnormen ein und stellten den anwesenden Teilnehmer/innen praktische Anwendungsmöglichkeiten vor.

Die Landschafts- und Raumordnung in Südtirol wurde durch das LG Nr. 9/2018 grundlegend reformiert. Die neuen Gesetzesnormen stellen die Betroffenen häufig vor Herausforderungen in der praktischen Anwendung und Umsetzung.

„Es liegt in der Verantwortung aller, dieses Gesetz gut umzusetzen. Es ist daher wichtig, dass Unternehmer/innen über die Möglichkeiten informiert werden, die das neue Gesetz ihnen eröffnet, wie z.B. die Wiederverwendung ungenutzter Flächen und die neu vorgesehenen Mischgebiete als gemeinsame Orte des Wohnens und Arbeitens. Das Gesetz bedingt einen Paradigmenwechsel, wonach alles eine kostbare und unverzichtbare Landschaft ist“, so Maria Hochgruber Kuenzer, Landesrätin für Raumentwicklung, Landschaft und Denkmalpflege bei der Eröffnung der Veranstaltung.

Bereits im März wurde eine Informationsveranstaltung zum Thema Raumordnung vom Bereich Rechtsangelegenheiten der Handelskammer Bozen organisiert, um Südtirols Betriebe über die wichtigsten Aspekte zu informieren. Aufgrund des großen Interesses an der Thematik, fand gestern, dieses Mal in Kooperation mit dem Ressort Natur, Landschaft und Raumentwicklung des Landes und unter Berücksichtigung neuer Aspekte, die zweite Auflage der Veranstaltung statt.

„Das Thema Raumordnung interessiert die Südtiroler Unternehmer/innen derzeit besonders und als Handelskammer ist es unsere Aufgabe, die heimischen Betriebe in ihren Anliegen zu unterstützen und sie laufend über aktuelle Wirtschaftsthemen zu informieren“, erklärt Handelskammerpräsident Michl Ebner.

Die Direktorin der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung, Virna Bussadori, thematisierte in ihrem Vortrag die Planungsinstrumente auf kommunaler Ebene. Dabei ging es vor allem um die Möglichkeiten für Gemeinden zur Ausweisung und Planung von Zonen in Erwartung des Entwicklungsprogramms sowie der Durchführungsbestimmungen.

Die Referenten Rechtsanwältin Elisabeth Tinkhauser, Partnerin in der Kanzlei Baur & Partner und Rechtsanwalt Alexander Laimer, Partner in der in der Kanzlei Kiem, Ganner, Dilitz & Partner legten in ihren Vorträgen den Fokus auf die Gewerbegebiete bzw. den Tourismus. Sie erklärten insbesondere einige für diese Bereiche relevante Aspekte, welche auch mangels Durchführungsbestimmungen bereits jetzt anwendbar sind.

Dabei ging es einerseits um die in Gewerbezonen derzeit zulässigen Tätigkeiten sowie die Möglichkeiten zur Schaffung und Nutzung von Dienstwohnungen und von zeitweiligen Unterkünften für Mitarbeiter/innen. Im Bereich Tourismus wurden hingegen die Erweiterungsmöglichkeiten für bestehende Betriebe innerhalb und außerhalb des Siedlungsgebiets sowie das Landestourismusentwicklungskonzept 2030+ vorgestellt.

Abgeschlossen wurde die Veranstaltung mit einer Diskussionsrunde, bei der die Teilnehmer/innen Praxisfragen an die Expert/innen richteten.

Weitere Informationen erteilt der Bereich Rechtsangelegenheiten der Handelskammer Bozen, Ansprechpartnerin Karin Pichler, Tel. 0471 945 531 – 615, E-Mail: legal@handelskammer.bz.it.

Kontakt

Kommunikation

0471 945 672