Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Löschung der Proteste

1. Folgende Personen können die Löschung aus dem elektronischen Verzeichnis der Wechselproteste beantragen:

  • der Schuldner, welcher innerhalb von 12 Monaten ab Protestdatum einen Wechsel oder eine akzeptierte Tratte bezahlt (mit Zinsen und Spesen). Der Antrag kann auch nach einem Jahr ab Protestdatum gestellt werden, wenn bewiesen wird, dass die Bezahlung innerhalb eines Jahres ab Protestdatum erfolgt ist. Falls dies nicht zutrifft, kann dem protestierten Namen eine Richtigstellung beigefügt werden
  • jeder, der nachweisen kann, dass der Protest irrtümlicherweise oder unrechtmäßig auf seinen Namen erhoben wurde
  • zur Erhebung von Protesten befähigte Amtspersonen oder Bankinstitute, wenn die Erhebung unrechtmäßig oder irrtümlicherweise erfolgt ist
  • der Schuldner in Folge einer vom Präsidenten des Gerichts erlassenen Rehabilitierungsmaßnahme. Dem Gesuch muss ein  von der Handelskammer  „zwecks Rehabilitation" ausgestellter Auszug beigefügt werden.

2. Inhalt des Gesuches und Dokumente (PDF 14 KB), die vorzulegen sind:

Der Antrag auf Löschung ist mit einer Stempelmarke zu versehen und an den Präsidenten der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen zu stellen. Der Antrag ist vom Betroffenen persönlich und mittels eigenen Vordruckes (PDF 35 KB) zu stellen. Falls der Antrag mittels Post oder von Drittpersonen übermittelt wird, muss dem selben eine Ablichtung des Personalausweises des Schuldners beigelegt werden.

Der verantwortliche Abteilungsleiter muss innerhalb von 20 Tagen ab Erhalt des Antrags mit interner Maßnahme die Annahme oder die Ablehnung verfügen.

Die Löschung muss vom zuständigen Kammeramt innerhalb von fünf Tagen ab dem Datum der Verfügung durchgeführt werden.

Gegen die Ablehnungsverfügung kann der Betroffene beim Friedensrichter, der für den Bezirk zuständig ist, in dem der Schuldner seinen Wohnsitz hat, Einspruch erheben. 

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Ökonomat

0471 945 607