Kapitalgesellschaften
Streichung von Amts wegen von Kapitalgesellschaften in Liquidation
Das Handelsregister Bozen leitet das Verfahren für die Streichung von Amts wegen von Kapitalgesellschaften in Liquidation ein, die über mindestens drei aufeinander folgende Jahre keinen Jahresabschluss hinterlegt haben, wie von Art. 2490, Absatz 6 ZGB vorgesehen.
Für die Einleitung des Amtsverfahrens sind die folgenden Voraussetzungen unabdingbar:
- die Rechtsform der Gesellschaft (es muss sich um eine Kapitalgesellschaft handeln);
- die Eröffung des Liquidationsverfahrens vor mindestens drei Jahren;
- Nichthinterlegung des Jahresabschlusses in den letzten drei Jahren.
Streichung von Amts wegen von Kapitalgesellschaften im Sinne Art. 40 D.L. 76/2020
Bei Kapitalgesellschaften führt die unterlassene Hinterlegung der Jahresabschlüsse für fünf aufeinanderfolgende Jahre oder die Unterlassung von Geschäftshandlungen zur Auflösung ohne Liquidation, sofern die Untätigkeit und die Unterlassung in Verbindung mit mindestens einem der folgende Umstände vorliegen:
- a) das Gesellschaftskapital ist im Handelsregister noch in Lire ausgewiesen;
- b) unterlassene Abgabe an das Handelsregister der Erklärung, um die im Handelsregister eingetragenen Daten mit denen des Gesellschafterbuches zu aktualisieren (beschränkt auf GmbHs und Konsortialgesellschaften mit beschränkter Haftung).
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, trägt der Handelsregisterführer von Amts wegen seiner Feststellung des Auflösungsgrundes ohne Liquidation in das Handelsregister ein und gibt die Einleitung des Verfahrens ausschließlich durch Veröffentlichung in der digitalen Amtstafel der Handelskammer Bozen bekannt.
Liefern die betroffenen Unternehmen innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frisen keinen Nachweis über das Fortbestehen ihrer Tätigkeit, um ihre Eintragung beibehalten zu können, endet das Verfahren mit der Verfügung des Handelsregisterführers, die Streichung der Gesellschaften aus dem Handelsregister vorzunehmen.
Verfahren zur Streichung von Amts wegen von Kapitalgesellschaften
Maßnahmen zur Streichung von Amts wegen von Kapitalgesellschaften
Der Verantwortliche für das Verfahren
- Dott. Georg Tiefenbrunner
Rechtsquellen
- Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 247 vom 23.07.2004 (PDF 13kb)
- Rundschreiben Nr. 3585/C – „Regolamento di semplificazione del procedimento per la cancellazione dal Registro delle imprese e società non più operative“ (PDF 791 kb)
- Gesetz 11. September 2020 Nr. 120 – „Dringende Maßnahmen für die Vereinfachung und die digitale Innovation“.
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