Chamber of Commerce of Bolzano

Symbole (Ersteichung, Nacheichung und Fertigpackungen)

Ersteichung

Messinstrumente, die einer Ersteichung unterzogen wurden, erkennt man an folgenden Abdrücken auf Bleiplomben, Aufschriften auf Sicherheitskleber oder Typenschilder

Messinstrumente mit innerstaatlicher Ersteichung tragen folgende Zeichen in Form von Abdrücken auf Bleiplomben oder Aufschriften auf Sicherheitskleber:

Gekrönter Damenkopf (Minerva) und Nummer des Eichamtes in Kombination mit dem Abdruck der Nummer des Eichinspektors (Krone) - alte Abdrücke bis 2005.

    Nummer Eichamt - Minerva ovalNummer des Eichinspektors - Krone

Neue Abdrücke ab 2005 des Eichamtes und der Eichinspektoren

Symbol Eichdienst HandelskammerSymbol Eichinspektoren Handelskammer

Ausschankgefäße aus Glas oder Ton mit innerstaatlicher Ersteichung tragen folgende Zeichen (in Glas geätzt, in Glas gegossen):
Minerva chemischMinerva gegossen

Messinstrumente mit EWG - Ersteichung tragen folgende Zeichen in Form von Abdrücken auf Bleiplomben oder Aufschriften auf Sicherheitskleber:

Symbole EWG Ersteichung

Längenmaße mit EWG - Ersteichung tragen folgende Zeichen in Form von Abdrücken oder Aufschriften:

Ersteichung Längenmaß

Nichtselbsttätige Waagen (Tischwaagen, Brückenwaagen)  mit EG - Ersteichung tragen folgende Zeichen in Form von Abdrücken auf Bleiplomben oder Aufschriften auf Typenschilder oder auf Sicherheitskleber  (bis zum 20.4.2016):

 EG Ersteichung

Messinstrumente mit einer Konformitätsbewertung nach MID und ab dem 21.4.2016 auch nichtselbsttätige Waagen (Tischwaagen, Brückenwaagen)  mit EG - Eichung tragen folgende Zeichen in Form von Aufschriften auf Typenschilder oder auf Sicherheitskleber oder direkt auf Glas im Falle von MID Schankgefäßen:

 MID Ersteichung

Nacheichung

Von Eichstellen der Nacheichung unterzogene Messgeräte (ausgenommen MID-Messgeräte) tragen folgende Sicherheitssiegel (bis zum 17. September 2017):

Eichstellen, so wie im Dekret des Ministers Nummer 93/2017 definiert, verwenden folgende Sicherheitssiegel (ab dem 18. September 2017) für Messgeräte mit nationaler, EWG, EG Bauartzulassung und MID Baumusterprüfbescheinigung. Die ersten beiden Buchstaben ensprechen der Provinz, in der die Eichstelle ihren rechtlichen Sitz hat, die Identifikationsnummer entspricht jener, die vom Verband der italienischen Handelskammern (Unioncamere) zugewiesen wurde.

Wurde das Messgerät auch der periodischen Eichung unterzogen, so trägt es zusätzlich zu jenen oben angeführten Zeichen, welche die Ersteichung betreffen, auch:

Bis zum 3. August 2000:

Nach dem 3. August 2000 (grüne Etikette der Größe 40 mm x 40 mm mit Angabe der Fälligkeit der nächsten periodischen Eichung:

Fertigpackungen gleicher Nennfüllmengen

Fertigpackungen, die nach der europäischen Fertigpackungsnorm abgefüllt werden, dürfen dieses Zeichen tragen:

Die in flüssigen Fertigpackungen verwendeten Maßbehältnisse tragen eines der folgenden Symbole:

    

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