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Batterien und Akkumulatoren
Mit der gesetzesvertretenden Verfügung Nr. 188 vom 20. November 2008, veröffentlicht im Gesetzesanzeiger der Republik vom 3. Dezember 2008, wurde die Richtlinie 2006/66/EG umgesetzt.
Die italienische Bestimmung ist am 18.Dezember 2008 in Kraft getreten.
Die Bestimmungen wirken sich auf den gesamten Lebenszyklus der Batterien und Akkumulatoren aus und legen genaue Pflichten für alle beteiligte Subjekte fest:
- Hersteller,
- Vertreiber und
- Endnutzer
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