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Ausstellung des Sichtvermerks
Die Ausstellung des Sichtvermerks erfolgt digital als Ausdruck im Betrieb.
Ein Sichtvermerk wird als digital signiertes Dokument erstellt.
Der Antragsteller erhält eine PDF-Datei, die auf der Rückseite des Dokuments ausgedruckt wird, für das der Sichtvermerk beantragt wurde.
- Faksimile-Rückseite ansehen (PDF 218 kB)
Unterschriften und digitale Signatur
Je nach Vorhandensein der Legalisierung (legalizzazione – ex-UPICA) enthält die Datei:
- 1 oder 2 holografische Unterschriften
- eine digitale Signatur
Bereitstellung der Datei
Die Datei zum Ausdruck wird auf drei Arten zur Verfügung gestellt:
- In der Suite „Dokumente für den Außenhandel“
- An die ZEP-Adresse (PEC)
- An die E-Mail-Adresse
Die ZEP- und E-Mail-Adressen sind jene, die im Antrag für den Beitritt zum Ausdruck im Betrieb oder im Antrag auf Änderung der Kontaktdaten angegeben wurden.
Ausdruck auf Papier
- Die Datei kann per E-Mail weitergeleitet werden
- Der Ausdruck kann auch im Zielland des Exports erfolgen
- Der Ausdruck muss in Farbe erfolgen
Ausdruck in der Handelskammer - Ausnahmefall
Der Ausdruck in der Handelskammer ist grundsätzlich nicht vorgesehen und erfolgt (bis auf Weiteres) nur in einem einzigen Ausnahmefall:
- Anbringung der Apostille beim Regierungskommissariat der Provinz Bozen
Die entsprechende Begründung muss im Antrag im Feld "Hinweise zur Bearbeitung" angegeben werden.
Die Handelskammer behält sich das Recht vor, Nachweise für die Notwendigkeit der Apostille einzufordern.
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