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Jahresgebühr
Alle Unternehmen, die am ersten Januar des Jahres im Handelsregister eingetragen oder angemerkt sind sowie die, die sich im Laufe des Bezugsjahres eintragen lassen, sind zur Zahlung der Jahresgebühr verpflichtet.
Im Monat Juni erhalten alle am 31. Dezember des Vorjahres eingetragenen Unternehmen eine Mitteilung, die mittels zertifizierter E-Mail (PEC) zugestellt wird und mit der die Anweisungen für die Berechnung und Einzahlung der Jahresgebühr erläutert werden.
Jahresgebühr 2024
Die Beträge der Jahresgebühr 2024 sind hier verfügbar.
Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung der Gebühr muss mit dem einheitlichen Zahlungsvordruck F24 vorgenommen werden.
Fälligkeit
Die Fälligkeit der Zahlung der Jahresgebühr fällt normalerweise mit der Zahlung des ersten Akontos der Einkommenssteuern zusammen. Ein eventueller Aufschub dieser Fälligkeit gilt deshalb automatisch auch für die Kammergebühr.
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