Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Abonnement

Zugang zur Datenbank

Die im Folgenden genannten Kundengruppen unterliegen in Bezug auf den Zugang zur Anwendung „Clearco“ einer Abonnementgebühr:

  • Eichstellen mit Rechtsitz außerhalb der Provinz Bozen oder in einem EU-Mitgliedstaat oder der Schweiz;
  • Körperschaften mit Sitz außerhalb der Provinz Bozen oder Unternehmen welche nicht im Handelsregister Bozen eingetragen sind, ausgenommen:
    - Ministerium
    - Eichämer der italienischen Handelskammern, der EU-Mitgliedsstaaten und der Schweiz;
    - Kontrollorgane wie Staatspolizei, Carabinieri, Finanzwache und Marktpolizei auf Gemeindeebene.

Der Zugriff zur Datenbank CLEARCO betrifft ausschließlich:

  • Nationale Bauartzulassungen der Messgeräte, EG/EU Bauartzulassungen und Baumusterprüfbescheinigungen
  • Plombenplan der Messgeräte
  • Ministerialrundschreiben

Kosten

Der Betrag des jährlichen Abonnements beläuft sich auf 400,00 Euro + MwSt.. Die Zahlung erfolgt mit PagoPA. Der Antragsteller erhält nach Erhalt der Anfrage zur Registrierung eine Zahlungsmitteilung mit den genauen Modalitäten zur Zahlung und dem Zahlungskodex. Wenn der Antrag auf ein neues Abonnement während des Jahres gestellt wird, muss nur der Betrag für die verbleibenden Monate bezahlt werden. Beispiel: Neues Abonnement im März beantragt - Zahlung von 10/12 von 400,00 € = 333,33 € + MwSt.

Der Abonnent erhält Anfang Januar automatisch eine Zahlungsbenachrichtigung über PagoPA, die Zahlung muss bis zum 31. Januar erfolgen.

Dauer

Der Zugriff ist uneingeschränkt und verfällt am 31. Dezember des Bezugsjahres.

Registrierung

1) Übermittlung mittels E-mail oder metrology@bz.legalmail.camcom.it (PEC) des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars

2) Nach Erhalt der E-mail wird die Zahlungsaufforderung mittels PagoPA erstellt

3) Nach Erhalt der Zahlung wird der Zugang mittels SPID (digitale Identität) bzw. EACO-Kodex für italienische Eichämter innerhalb 2-3 Tage freigeschalten.

Nutzungsbedingungen

Erteilung einer Zugangs- und Verwendungslizenz zu „CLEARCO“

Die Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen erteilt dem Anwender eine nicht exklusive Zugangs- und Verwendungslizenz zu Inhalten der Datenbank „CLEARCO“, welche Bauartzulassungen der eichpflichtigen Messinstrumente enthält. Die Lizenz gilt für uneingeschränkten Zugriff für ein Kalenderjahr.

Als Anwender gilt die natürliche Person (siehe „Unterfertigte“ in der Registrierung), dessen Registrierung bei der informatischen Anwendung ordnungsgemäß mittels Erkennungskode und Passwort oder SPID (digitale Identität) erfolgt ist.

Der Inhalt bezieht sich auf die nationalen Bauartzulassungen und Rundschreiben. Der Zugang zu Zulassungsdokumenten im Bereich der legalen Metrologie der EU (z.B. Richtlinie „NAWI“ oder „MID“) und deren Einsichtnahme ist nicht gestattet, mit Ausnahme der Eichämter, der internationalen staatlichen Stellen (Überwachungs- und Kontrollbehörden), die im Bereich des gesetzlichen Messwesens tätig sind und der Eichstellen.

Rechte und Verpflichtungen der Handelskammer Bozen

Die Einrichtung der Datenbank "CLEARO" ist nicht gesetzlich geregelt und muss in diesem Sinne als fakultative Dienstleistung betrachtet werden, die die Handelskammer Bozen interessierten Nutzern anbietet, um sie bei den Überwachungs-, Kontroll- und periodischen Eichtätigkeiten zu unterstützen, die die nationale/europäische Gesetzgebung den verschiedenen öffentlichen/privaten Stellen zugewiesen hat. Die Handelskammer Bozen sorgt für die Aktualisierung der Inhalte von "CLEARCO" und arbeitet dabei mit den Behörden und benannten Stellen, die die Zertifikate ausgestellt haben, sowie mit den Herstellern der Messgeräte zusammen, ist jedoch nicht in der Lage, die Vollständigkeit und Verfügbarkeit aller auf nationaler/europäischer Ebene ausgestellten Dokumente zu garantieren.

Die Verantwortung für etwaige Schäden, die dem Anwender durch Ungenauigkeiten oder Unvollständigkeiten der Informationen entstehen sollten, beschränkt sich ausschließlich auf vorsätzliches Verhalten oder grobe Fahrlässigkeit.

Die durch die Handelskammer Bozen bereitgestellten Inhalte werden aus offiziellen Quellen bezogen. Die in den Referenzen angeführten Rechtsquellen sind die einzig verbindlichen.

Die Handelskammer Bozen behält sich das Recht vor, den Zugang zum Dienstleistungsangebot „CLEARCO“ ganz oder teilweise einzuschränken, falls

  • die Einzahlung der das Dienstleistungsangebot „CLEARCO“ betreffenden Abonnementgebühren unterbleibt;
  • einer oder mehrere Klauseln des vorliegenden Lizenzvertrages verletzt werden.

Die Handelskammer Bozen übernimmt gegenüber Benutzern und anderen Drittparteien keinerlei Verantwortung für Verzögerungen, Ungenauigkeiten, Fehler oder Auslassungen, die sich aus solchen Inhalten ergeben. Wir sind jedoch dankbar, wenn etwaige Fehler oder Ungenauigkeiten mitgeteilt würden.

Ganz allgemein kann die Handelskammer, sofern gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, nicht verantwortlich gemacht werden für Schäden gleich welcher Art, verursacht:

  • direkt oder indirekt durch den Zugriff auf die Internetseite;
  • durch die Unfähigkeit oder Unmöglichkeit eines Zugriffs auf die Internetseiten;
  • durch das Vertrauen auf die Richtigkeit der auf den Internetseiten enthaltenen Informationen;
  • durch den Gebrauch solcher Informationen.

Der Abo-Betrag bleibt bis zum 31. Dezember des Registrierungsjahres unverändert. Der Abo-Betrag wird durch Beschluss des Kammerrates der Handelskammer Bozen geändert.

Der Vertrag besteht aus dem Vordruck „Registrierung bei CLEARCO“, ausgefüllt in allen Feldern und unterschrieben und aus der Bestätigung der Zahlung. Der Vertrag kann auch in italienischer Sprache abgeschlossen werden.

Rechte und Pflichten des Anwenders

Natürliche Personen registrieren sich über das im Netz zugängliche Formular, welches in allen seinen Teilen auszufüllen ist. Die Handelskammer Bozen überprüft die Daten und aktiviert den Zugang zu „CLEARCO“ nach Erhalt des ausgefüllten Vordrucks „Registrierung bei CLEARCO“, versehen mit der Einzahlungsbestätigung über den vorgesehenen Betrag. Die Handelskammer behält sich das Recht vor, die Aktivierung eines oder mehrerer Anwender zu unterlassen. In diesem Fall wird der Anwender schriftlich über die nicht durchgeführte Aktivierung informiert.

Die Korrektur der über Internet eingetragenen Daten kann vor der Erteilung des Auftrages über E-Mail an die Adresse eichamt@handelskammer.bz.it vorgenommen werden. Der Vordruck „Registrierung bei CLEARCO“ ist im pdf Format auf der Internetseite der Handelskammer Bozen verfügbar.

Die Vervielfältigung der Inhalte oder von Teilauszügen, ohne folgende Quellenangabe, ist untersagt: “Handels-, Industrie, Handwerks und Landwirtschaftskammer Bozen, Eichdienst, entnommen aus der online Anwendung „CLEARCO“, Tag/Monat/Jahr“.

Dem Anwender ist die Weitergabe von Inhalten aus der Datenbank “CLARCO” an Dritte untersagt.

Der Benutzer muss die Beendigung der Beziehung mit dem "Subjekttyp" per E-Mail oder PEC der Handelskammer Bozen, Eichamt für die Löschung des Zugangs zur Datenbank "CLEARCO" mitteilen.

Die Datenbank „CLEARCO“ wird ohne Garantien bereitgestellt.

Die Handelskammer Bozen:

  • garantiert nicht den reibungslosen Betrieb der Datenbank;
  • übernimmt keine Verantwortung, weder für die Schäden besonderer oder zufälliger, bzw. direkter oder indirekt Art (einschließlich z.B. der Schäden durch entgangenen Gewinn, durch die Unterbrechung des laufenden Betriebs, sowie jegliche andere finanzielle Einbuße), noch für die Lösung von Meinungsverschiedenheiten, welche aus der Nutzung der Datenbank oder der Unmöglichkeit der Nutzung hervorgehen, auch wenn die Handelskammer Bozen im Vorfeld davon in Kenntnis gesetzt wurde.

Der Benutzer kann von der Registrierung der Datenbank „CLEARCO“ ohne Strafe und ohne Begründung innerhalb von 10 Arbeitstagen ab dem Registrierungsdatum des Vordrucks „Registrierung bei CLEARCO“ durch einen Einschreibebrief mit Rückantwort, ZEB/PEC oder durch andere Modalitäten an die Handelskammer Bozen, Südtiroler Straße 60, Bozen und vorgesehen vom Art. 64, Absatz 2 des Legislativdekretes vom 6. September 2005, Nr. 6, zurücktreten.

Der Vertrag hat eine Mindestdauer gleich der Restdauer des Kalenderjahres ab dem Datum der Unterzeichnung des Vordrucks „Registrierung bei CLEARCO“.

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Öffnungszeiten

MO-FR: 8.30 - 12.15
(Zimmer 5.23 - 5.22B)