Handelskammer Bozen
Verwaltungsratsmitglieder können auch persönlich haften

Verwaltungsrat

Haftung der Mitglieder
Datum:  November 2023

Am 22. November findet in der Handelskammer Bozen eine Tagung statt, bei der aktive und angehende Verwaltungsratsmitglieder einen Überblick über die aktuell geltende Rechtslage und Praxistipps zur Haftung erhalten.

Dem Verwaltungsrat obliegt die Führung des Unternehmens und dessen Mitglieder treffen die grundlegenden Entscheidungen. Dabei gilt das Handeln der Mitglieder des Verwaltungsrates im Normalfall als Handlung der Gesellschaft. In einigen Fällen können die Mitglieder jedoch auch persönlich belangt werden. Haftungsansprüche können dabei, je nach Sachlage, sowohl von der Gesellschaft als auch von einzelnen Gesellschafter/innen, Gläubigern und anderen Dritten geltend gemacht werden.

Aktive und angehende Verwaltungsratsmitglieder haben am 22. November 2023 Gelegenheit, sich im Rahmen einer kostenpflichtigen Veranstaltung einen Überblick über die aktuell geltende Rechtslage zu verschaffen. Die Veranstaltung findet in deutscher und italienischer Sprache statt. Referent/innen sind Rechtsanwalt Carlo Bertacchi und Rechtsanwältin Esther Pomella, Partner der Rechtsanwaltssozietät Loner Bertacchi Francia Pomella. In ihren Vorträgen vermitteln sie nützliche Informationen über die rechtlichen Auswirkungen der Tätigkeit als Verwaltungsratsmitglied und über die Reduzierung von Haftungsrisiken. Sie erläutern haftungsrechtliche Begriffe wie zum Beispiel Fahrlässigkeit, Vorsatz, verschiedene Schadens- und Haftungsarten sowie die Voraussetzungen und Folgen der zivil- und strafrechtlichen Haftung. Die komplexe Thematik wird anhand von Praxisbeispielen veranschaulicht, abschließend werden Fragen der Teilnehmenden beantwortet.

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