Handelskammer Bozen
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Für eine frühere Beendigung des Lockdowns

Handelskammer setzte sich auf staatlicher Ebene ein

Data: 
Mittwoch, 29. April 2020
Uhrzeit: 

Die Handelskammer Bozen ist mit dem Dekret des Staates vom 26. April 2020 zur Eröffnung der Phase 2 äußerst unzufrieden. Deshalb setzte sie sich über Unioncamere, dem Dachverband der italienischen Handelskammern, für eine frühere Beendigung des Lockdowns ein.

Italien läuft Gefahr, aufgrund des derzeitigen Lockdowns und des Aufschubs vieler Öffnungen in ein wirtschaftliches Desaster mit dramatischen Auswirkungen zu geraten. „Es ist daher unbedingt notwendig, an zweierlei Fronten einzugreifen - einerseits für die öffentliche Gesundheit und andererseits für den wirtschaftlichen Aufschwung“, ist Handelskammerpräsident Michl Ebner überzeugt.

Das Dekret vom 26. April 2020 stellt nur einen sehr kleinen Schritt in Richtung Wiederaufnahme der gewerblichen Tätigkeit dar und unterscheidet in keiner Weise den Stand der Epidemie in den einzelnen Regionen, die sehr unterschiedliche Situationen aufweisen. Die Umsetzung des Zeitplans dieses Dekrets wird deshalb auch äußerst negative Folgen für die Südtiroler Gesellschaft und Wirtschaft haben.

Die Handelskammer Bozen setzte sich bereits am Montag und heute wieder über Unioncamere, dem Dachverband der italienischen Handelskammern, für eine frühere Wiederaufnahme der gewerblichen Tätigkeiten und des freien Personenverkehrs ein, welche die Personen und die Regionen in die Verantwortung nimmt.

Das staatliche Dekret zur Phase 2 vom 26. April sieht vor, dass der Einzelhandel erst am 18. Mai wieder geöffnet werden soll und die Gastronomie und die Dienstleistungen der Friseur/innen und Schönheitspfleger/innen erst am 1. Juni ihrer Tätigkeit nachgehen können. Diese Sektoren würden somit aufgrund des verzögerten Tätigkeitsbeginns besonders hart getroffen. Ein Stichtag für die Wiedereröffnung der Hotels wurde im Dekret erst gar nicht erwähnt.

„Ich glaube, dass angesichts der epidemiologischen Entwicklung auf territorialer Ebene vorgegangen und den Regionen und den Bürgern und Bürgerinnen mehr Verantwortung überlassen werden sollte. Der Erlass eines eigenen Landesgesetzes für Südtirol mit der Vorverlegung der Wiedereröffnungstermine ist zu begrüßen“, so Handelskammerpräsident Michl Ebner.

Auch der freie Personenverkehr muss auf regionaler Ebene unbedingt erweitert werden, vor allem in Anbetracht des Mobilitätsbedarfs außerhalb großer Siedlungszentren.

Für weitere Informationen steht die Handelskammer Bozen zur Verfügung, Ansprechpartner Alfred Aberer, Tel. 0471 945 615, E-Mail: alfred.aberer@handelskammer.bz.it.