Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Voraussetzungen Kategorien 4 und 5

Unternehmen müssen für die Eintragung in die Kategorien 4 und 5 über folgende Voraussetzungen verfügen (für weitere Informationen die einzelnen Links anklicken):

 

1. Persönliche Voraussetzungen des Firmeninhabers/gesetzlichen Vertreters (PDF 375 KB)

 

2. Mindestausstattung an Fahrzeugen und Personal (PDF 77 KB)

 

3. Finanzkapazität:

Unternehmen, welche die Finanzkapazität bereits im Zuge der Eintragung in das Berufsverzeichnis der gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen bewiesen haben, beweisen diese gegenüber dem Verzeichnis der Umweltfachbetriebe durch Vorlage der Eintragungsbestätigung im Berufsverzeichnis.
Unternehmen die hingegen über eine Werkverkehrslizenz verfügen beweisen ihre Finanzkapazität gemäß Artikel 11, Absatz 2 des MD Nr. 120 vom 3. Juni 2014 oder mittels Vorlage eines Kontokorrentkredites (affidamento bancario) - PDF 60 KB, ausgestellt von Kreditinstituten für folgende Beträge:

  • für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen: 9.000,00 € für das erste Fahrzeug und 5.000,00 € für jedes weitere Fahrzeug und
  • für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen: 9.000,00 € für das erste Fahrzeug und 900,00 € für jedes weitere Fahrzeug.

 
 4. Mindestvoraussetzungen des technischen Verantwortlichen


Nützliche Links:

  • Agest Telematico: telematischer Dienst für die Übermittlung von Anträgen
  • Checklisten: vollständige Liste der Unterlagen für die Eintragung/Änderung und Erneuerung der Eintragung im Verzeichnis
  • Finanzgarantien: für den Transport von gefährlichen Abfällen (Kategorie 5)

Gesetzliche Grundlagen:

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Kontakt

Umweltschutz

0471 945 659 - 554