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Innovative Start-up und KMU
Gründung und Abänderung eines Innovativen Start-Up-Unternehmens mit digitaler Unterschrift
Der Betreuungsdienst für die EDV-gestützte Gründung und die Satzungsänderungen innovativer Startups ist derzeit aufgrund des Urteils des Staatsrats Nr. 2643 vom 29. März 2021 ausgesetzt.
Seit 20. Juli 2016 kann ein Innovatives Start-up-Unternehmen mit der Rechtsform einer GmbH unter Verwendung der digitalen Unterschrift auf der Plattform startup.registroimprese.it gegründet werden.
Dieser Vorgang stellt eine mögliche Alternative zur üblichen Gründung mittels der vom Notar abgefassten öffentlichen Urkunde dar. Deshalb wird die Handelskammer weiterhin Start-ups in der ordentlichen - und Sondersektion des Handelsregisters als Start-up eintragen, wenn diese gemäß Art. 2463 ZGB gegründet wurden.
Mit Dekret des Generaldirektors des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung vom 1. Juli 2016 wurden die technischen Vorgaben für die Abfassung der Standardvorlage des Gründungsaktes und der Satzungen einer Innovativen Start-up mit der Rechtsform einer GmbH genehmigt, wie dies vom Art. 4, Absatz 10-bis des G.D. Nr. 3/2015, umgewandelt durch G. Nr. 33/2015, vorgesehen ist.
Mit Rundschreiben Nr. 3691/C vom 1. Juli 2016 hat das Ministerium für Wirtschaftsentwicklung die Bestimmungen für die Anwendung sowohl des M.D. vom 17. Februar 2016 (welches die Standardvorlage des Gründungsaktes und der Satzungen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung zur Gründung eines Start-up-Unternehmens vorgibt) als auch für das genannte Dekret des Generaldirektors vom 1. Juli 2016 erlassen.
Seit 22. Juni 2017 haben die mittels digitaler Unterschrift online gegründeten Innovativen Start-up-Unternehmen die Möglichkeit den Gründungsakt sowie die Gesellschaftssatzungen ebenfalls mit dieser vereinfachten Methode abzuändern.
Für weitere Informationen verweisen wir auf die Internetseite startup.registroimprese.it
- Anleitung zum Ausfüllen und zur steuerlichen Registrierung .
- Vordruck Erklärung über den Besitz der Voraussetzungen eines innovativen start-up Unternehmens (pdf 104 kb)
- Verpflichtungserklärung über Ausgaben für Forschung und Entwicklung (doc word 32 kb)
- Vordruck Erklärung über den Besitz der Voraussetzungen eines innovativen KMU Unternehmens (pdf 235 kb)
Rechtsquellen
- G.D. Nr. 3 vom 24. Jänner 2015 – Ministerialdekret betreffend die Genehmigung der Standardvorlage für die Gründung einer Innovativen Start-up mit der Rechtsform einer – nicht vereinfachten - GmbH; (pdf 102 kb)
- Dekret des Generaldirektors vom 1. Juli 2016 (pdf 145 kb)
- Dekret des Generaldirektors vom 4. Mai 2017 (pdf 368 kb)
- Ministerialdekret vom 28. Oktober 2016 – Genehmigung des Vordrucks für Abänderungen von innovativen Startups zwecks Eintragung beim Handelsregister gemäß Art. 4, Absatz 10-bis, des Gesetzesdekrets Nr. 3 vom 24. Jänner 2015, umgewandelt mit Abänderungen durch Gesetz Nr. 33 vom 24. März 2015;
- Rundschreiben des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung Nr. 3691/C (pdf 646 kb)
- Entscheidung N. 56/E Agentur für Einnahmen; (pdf 462 kb)
- Rundschreiben des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung Nr. 3718/C (pdf 327 kb)
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