Chamber of Commerce of Bolzano

Besondere Bestimmungen für China

Neue Formalitäten für die Einfuhr von Lebensmitteln

Die Allgemeine Zollverwaltung der Volksrepublik China (General Administration of Customs of the People's Republic of China, GACC) hat die für die Einfuhr von Lebensmitteln nach China geltenden Vorschriften überarbeitet.

Ab dem 1. Januar 2022 gelten für die Ausfuhr von Lebensmitteln nach China neue Anforderungen, insbesondere wird mit dem Inkrafttreten der Erlasse 248 und 249 die Verpflichtung eingeführt, ausländische Export- und Produktionsunternehmen von Lebensmitteln, die nach China eingeführt werden sollen, bei der Allgemeinen Zollverwaltung Chinas zu registrieren.

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