Handelskammer Bozen
Aberer, Giradello, Möller, Giuliani, Maugeri, De Luca

Warenursprung bei Import- und Exportgeschäften

Eine Informationsveranstaltung zum Warenursprung 

Data: 
Montag, 29. Oktober 2018
Uhrzeit: 

Bei der Abwicklung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs sind der Warenursprung und die Ausstellung der für den Außenhandelsverkehr erforderlichen Dokumente für die Handelstreibenden von erheblicher Bedeutung. Eine Informationsveranstaltung über den Warenursprung bei Import- und Exportgeschäften fand am Freitag, den 26. Oktober, in der Handelskammer Bozen statt. 
Im internationalen Handel spielt der Nachweis über den Warenursprung eine wichtige Rolle. Der präferenzielle Warenursprung bestimmt unter anderem die Erhebung von Zöllen, während vom nichtpräferenziellen Ursprung die Anwendung handelspolitischer Maßnahmen abhängig ist. Um Interessierten einen Einblick in die Thematik zu geben, hat die Handelskammer in Zusammenarbeit mit der landesübergreifenden Zolldirektion für Bozen und Trient am vergangenen Freitag eine Informationsveranstaltung organisiert.

Nach der Begrüßung durch den Generalsekretär der Handelskammer, Alfred Aberer, und Stefano Girardello, dem Direktor der landesübergreifenden Zolldirektion für Bozen und Trient, führte der Leiter des Hauptzollamtes Osnabrück Thomas Möller in die Themen Warenursprung und Präferenzen ein. Er referierte über den nichtpräferenziellen und präferenziellen Ursprung im Zollrecht und die Präferenzabkommen der Europäischen Union. Anhand von Praxisbeispielen wurde die Ermittlung des Präferenzursprungs, die praktische Anwendung von Präferenznachweisen und die Bedeutung der Lieferantenerklärungen als Vornachweise veranschaulicht.

Giuseppe Maugeri vom Zollamt Trient ging in seinem Vortrag auf die Möglichkeit zur Beantragung einer verbindlichen Ursprungsauskunft, die Bedeutung des registrierten und ermächtigten Ausführers und die vorzulegenden Unterlagen, ein.

Abschließend klärte Stefano Giuliani von der Landesübergreifenden Zolldirektion für Bozen und Trient die Anwesenden über die Ahndung der falschen Erklärung über den Warenursprung und weitere anwendbare Bestimmungen auf. 

Der Handelskammer ist es ein besonderes Anliegen zusätzlich zum eigenen Dienstleistungsangebot in diesem Bereich auch den Austausch und die Zusammenarbeit mit der landesübergreifenden Zolldirektion für Bozen und Trient zu intensivieren. „Je leichter den Unternehmen der Zugang zu Informationen bezüglich der Regelungen im Bereich des Warenursprungs gemacht wird, umso mehr profitiert davon der Außenhandel. Dieser ist für Südtirol besonders wichtig“, so der Generalsekretär der Handelskammer, Alfred Aberer.

Weitere Informationen erteilt das Sekretariat der Handelskammer Bozen, Ansprechpartner Alfred Aberer, Tel. 0471 945 615, E-Mail: generalsekretariat@handelskammer.bz.it.

Im Bild von links nach rechts: Alfred Aberer, Generalsekretär der Handelskammer Bozen, Stefano Girardello, Direktor der landesübergreifenden Zolldirektion für Bozen und Trient, Thomas Möller, Leiter Hauptzollamt Osnabrück, Stefano Giuliani, Landesübergreifende Zolldirektion für Bozen und Trient, Giuseppe Maugeri, Zollamt Trient, Andrea De Luca, landesübergreifende Zolldirektion für Bozen und Trient.