Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Sammlung der in der Provinz geltenden Gebräuche

Gewohnheitsrecht im Handelsgeschehen

Verbraucher/innen sind es gewohnt, nach Gewicht zu kaufen. Dies erlaubt einen Vergleich zwischen Preis und Leistung. Im Alltag ermöglichen es die Handelsgebräuche, dass belegte Brote, Knödel oder Pizza in Schnitten nach Stück verkauft werden dürfen und gebratene Kastanien beispielweise nach Portionen.

Gebräuche sind allgemeine Verhaltensweisen, die in einer Gesellschaft immer wieder und über längere Zeit zur Anwendung gelangen, in der Überzeugung, dass dies gesetzlich vorgeschriebene Bestimmungen sind. Geschäftsbeziehungen sind größtenteils vom Gesetz geregelt, jedoch spielt das Gewohnheitsrecht im Handelsgeschehen nach wie vor eine wichtige Rolle: Es hat Rechtswirkung, wenn eine entsprechende Gesetzesnorm fehlt oder wenn Gesetze und Verordnungen sich auf dieses Gewohnheitsrecht berufen. Dies kommt im italienischen Zivilgesetz häufig vor. Gebräuche sind so lange gültig, bis nicht hinreichend bewiesen wird, dass eine Gewohnheit nicht mehr ausgeübt wird.

Die Handelsgebräuche werden von der Handelskammer gesammelt und veröffentlicht. Alle interessierten Bürger/innen, Gemeinden, Organisationen und Interessensverbände können Einsicht nehmen und Verbesserungen vorschlagen. Wer allerdings einen solchen Gebrauch geltend machen will, muss selbst den entsprechenden Beweis erbringen und ist aufgefordert, das Gewohnheitsrecht nicht missbräuchlich zu verwenden.

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Kontakt

Handelsgebräuche

Dr. Ivo Morelato

0471 945 629