Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Änderung: Eingliederung von Fahrzeugen in die Kategorie 6 - ausländische Unternehmen

Checkliste für die telematische Übermittlung des Antrags um Eingliederung zusätzlicher Fahrzeuge in die Kategorie 6

Vordrucke, die auszufüllen, zu unterschreiben und dem telematischen Änderungsantrag beizulegen sind

  • Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde für die Änderung des Fuhrparks (vom Firmeninhaber/gesetzlichen Vertreter des Unternehmens unterschrieben): diese muss nach Eingabe der neuen Fahrzeuge im System generiert werden, indem auf "Ersatzerklärung für Fahrzeuge" geklickt wird. Anschließend muss diese unter den Anlagen zum Antrag hochgeladen werden;
    Leitfaden "Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde für die Änderung des Fuhrparks" (PDF 507 KB)
  • das Zusammenfassende Blatt (dieses wird beim Abschluss des Eintragungsvorgangs vom System generiert);
  • die Bescheinigung über die technische Eignung der Fahrzeuge/Wechselbehälter (diese wird beim Abschluss des Antrages vom System automatisch generiert und muss vom technischen Verantwortlichen mit den fehlenden Daten vervollständigt werden) - Videoanleitung;
  • das vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Antragsformular, versehen mit der Kopie des Personalausweises desselben (das Antragsformular wird beim Abschluss des Eintragungsvorgangs vom System generiert).

Weitere Unterlagen, die dem telematischen Änderungsantrag für die Eingliederung zusätzlicher Fahrzeuge entweder nur in deutscher oder nur in italienischer Sprache beizulegen sind

WICHTIGER HINWEIS über die Legalisierung und beglaubigte Übersetzung - bitte sorgfältig lesen bevor die unten angeführten Dokumente übermittelt werden:

  • Ablichtung der Fahrzeugscheine (Vorder- und Rückseite);
  • Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde hinsichtlich der ausschließlichen Verfügbarkeit der Fahrzeuge im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des europäischen Parlaments und des Rates vom 21.10.2009 (.dotx 24,43 KB) - diese kann ausschließlich von Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat eingereicht werden.
    Unternehmen, die den Rechtssitz außerhalb der Europäischen Union haben, müssen, wenn die Fahrzeuge nicht im Eigentum des Unternehmens sind, eine Kopie der Verträge, woraus die ausschließliche Verfügbarkeit der Fahrzeuge hervorgeht (Fruchtgenuss, Kauf mit Eigentumsvorbehalt, Leasing, Miete ohne Fahrer, Gebrauchsleihe ohne Fahrer) einreichen;
  • falls das Unternehmen über keine Gemeinschaftslizenz für den Warentransport verfügt: Unterlagen, die die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens oder der Körperschaft nachweisen (MwSt-Erklärungen, Jahresumsatz, Vermögenslage, Bilanzen) oder die Bestätigung eines geeigneten Kontokorrentkredites (PDF 61 KB) für folgende Beträge:
    • für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen: 9.000,00 € für das erste Fahrzeug und 5.000,00 € für jedes weitere Fahrzeug und

    • für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen: 9.000,00 € für das erste Fahrzeug und 900,00 € für jedes weitere Fahrzeug.

Es wird daran erinnert, dass:

  • die vom System geforderten Sekretariats- und Stempelgebühren bei Abschluss des Antrags online mit KREDITKARTE zu zahlen sind;
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