Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Haftung für fehlerhafte Produkte

Der Hersteller eines Produktes haftet für den Schaden, der durch einen Fehler dieses Produktes verursacht worden ist.

Wenn der Geschädigte ein Verbraucher ist, hat er die Wahl zwischen dem allgemeinen rechtlichen Schutz, der vom Zivilgesetzbuch geregelt ist, und dem besonderen Schutz der Haftung für fehlerhafte Produkte, der vom Verbraucherschutzgesetzbuch vorgesehen ist.

In diesem Fall, wenn der Verbraucher (Geschädigte) den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Fehler des Produktes und dem erlittenen Schaden beweisen kann, dann haftet der Hersteller (Schädiger):

  • unabhängig von seiner Schuld, also auch wenn er sorgfältig gehandelt hat (objektive Verantwortlichkeit) und
  • abgesehen davon, dass es ein Vertragsverhältnis mit dem Verbraucher gibt, also auch dann, wenn der Geschädigte nicht Käufer des Produktes ist (außervertragliche Haftung).

Abmachungen, die die Haftung des Herstellers gegenüber dem Geschädigten im Voraus begrenzen oder ausschließen sollen, sind nichtig.

Vertiefungen:

Rechtsvorschriften

GvD vom 6.September 2005, Nr. 206 (Verbraucherschutzgesetzbuch) Art. 114 - 127

Einsichtnahme in die Rechtsvorschriften: www.normattiva.it

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