Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Nährwertdeklaration

Freiwillig getätigte Angaben

Die Nährwertdeklaration ist für lose Lebensmittel nicht erforderlich. Wenn Sie diese Angaben als freiwillige Angaben machen möchten, können sie sich auf folgendes beschränken:

  • Energiewert oder
  • Energiewert, begleitet von Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz.

Diese Werte können nur je Portion oder je Verbrauchseinheit ausgedrückt werden.

Siehe EU-Verordnung 1169/2011, Art. 30, Absatz 5 (a) und (b) und Art. 33 (3).

Waren diese Informationen hilfreich?
Durchschnitt: 1 (1 vote)

Kontakt

Etikettierungsdienst

0471 945 698 - 660