Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Nationale Ersteichung und EWG-Ersteichung

Die Ersteichung von Messgeräten mit nationaler Bauartzulassung oder Bauartzulassung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

Jedes Messgerät muss, bevor es auf den Markt gesetzt wird, einer Kontrolle unterzogen werden, um folgendes festzustellen:

  • die Konformität mit den spezifischen Zulassungsdekreten
  • die Verträglichkeit von einzelnen funktionalen Einheiten (Modulen) bei komplexen Geräten, welche miteinander verbunden sind und jeweils eigene Zulassungen haben.

Diese Art der Kontrolle wird als Ersteichung bezeichnet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen,

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