Mit der gesetzesvertretenden Verfügung Nr. 188 vom 20. November 2008, veröffentlicht im Gesetzesanzeiger der Republik vom 3. Dezember 2008, wurde die Richtlinie 2006/66/EG umgesetzt. Das italienische Gesetz tritt am 18. Dezember in Kraft.
Am 5. Dezember 2008 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Richtlinie 2008/103/EG, welche am selben Tag der Veröffentlichung in Kraft tritt und die Richtlinie 2006/66/EG abändert, veröffentlicht.
Die Bestimmungen wirken sich auf den gesamten Lebenszyklus der Batterien und Akkumulatoren aus und legen genaue Pflichten für alle beteiligten Subjekte, also
- Hersteller,
- Vertreiber und
- Endnutzer
fest.