Bereits seit Anfang 2009 sind alle neu gegründeten Gesellschaften verpflichtet, bei der Meldung im Handelsregister die eigene zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) anzugeben. Die bereits eingetragenen Gesellschaften müssen hingegen innerhalb November 2011 ihre zertifizierte E-Mail-Adresse mitteilen (Artikel 16, Absatz 6 Gesetzesdekret Nr. 185/2008, umgesetzt mit Änderungen mit Gesetz nr. 2 vom 28 Januar 2009).
Die Mailbox für die zertifizierte elektronische Post ist kostenpflichtig und kann nur von Unternehmen angeboten werden, die die staatlich vorgeschriebenen Voraussetzungen einhalten. Auf der Internetseite der staatlichen Datenbehörde DigitPA sind die berechtigten Stellen aufgelistet (siehe Verzeichnis unter DigitPA - Seite nur auf Italienisch verfügar).
Einzelfirmen sind von der PEC Meldepflicht nicht betroffen.
Die Mitteilung der zertifizierten E-Mail Adresse und deren eventuellen Abänderungen erfolgen stets telematisch mittels der vereinheitlichten Meldung „ComUnica“. Bitte wenden Sie sich an Ihren Berater bzw. Wirtschaftsverband. Es ist weder die Stempelsteuer noch die Sekretariatsgebühr zu entrichten.
Sollten Sie im Besitz einer gültigen digitalen Unterschrift sein, so können Sie diese Meldung selbst vornehmen.
http://pec-registroimprese.infocamere.it/DPEC_WAR/do/Home.action?x=XXX
Rundschreiben des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung Nr. 3645/C (pdf 193 kb) - Operativer Hinweis (nur in italienischer Sprache verfügbar)
Rundschreiben des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung Nr. 223761 vom 24/11 (pdf 132 kb) - (nur in italienischer Sprache verfügbar)
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Rundschreiben des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung Nr. 224402 vom 25 nov. 2011 (pdf 141 kb) - (nur in italienischer Sprache verfügbar)
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Das zertifizierte E-Mail hat den gleichen rechtlichen Stellenwert eines Einschreibebriefes mit Rückantwort, vorausgesetzt, Absender und Empfänger verwenden beide die zertifizierte elektronische Post.
Außer den traditionellen Instrumenten ComUnica–Starweb, ComUnica–Fedra und den weiteren kompatiblen Softwareprogrammen, wird ab 10. Oktober für die gesetzlichen Vertreter , die die digitale Unterschrift besitzen, eine eigene „PEC-Semplice“ Seite zur Verfügung stehen. Diese ermöglicht ein einfaches und schnelles Ausfüllen der Meldung zur Mitteilung der zertifizierten elektronischen Post des eigenen Unternehmens, unter der Verwendung eines einfachen Browsers und eines Internetzugangs unter www.registroimprese.it.
Instrumente für die PEC Erklärung (pdf 377 kb)
Anleitungen für die Ausfüllung der Meldung (pdf 383 kb) (nur in italienischer Sprache verfügbar)
Konsultierung der PEC-Adressen
Die einzelnen im Handelsregister eingetragenen PEC-Adressen können kostenlos konsultiert werden. Der Suchmodus ist telematisch und erfolgt über die Internetseite www.registroimprese.it. Die Information wird sichtbar, indem man die Daten eines bestimmten Unternehmens abruft.