Die gesetzliche und die kommerzielle Gewährleistung sind vom Verbraucherkodex, Artt. 128 – 135 geregelt, der durch sein Inkrafttreten die Artikeln 1519 bis – nonies BGB Aufgehoben hat.
GESETZLICHE KONFORMITÄTSGEWÄHRLEISTUNG
KOMMERZIELLE (VERTRAGLICHE) GEWÄHRLEISTUNG