Die Artikeln 33 bis 38 des Verbraucherkodex regeln die sogenannten Verbraucherverträge (Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher). Es handelt sich um missbräuchliche Klauseln (sog. clausole vessatorie), d.h. Klauseln, die trotz gutem Glauben ein erhebliches Missverhältnis zu Lasten des Verbrauchers darstellen.
Klauseln, die laut Artt. 33 und 34 als missbräuchlich gelten, sind nichtig. Der Vertrag bleibt für beide Parteien bindend, wenn er ohne die missbräuchlichen Klauseln bestehen kann.
Einige Klauseln gelten als missbräuchlich bis zum Gegenbeweis. Folglich sind diese mit noch größerer Vorsicht anzuwenden.
Klauseln, die darauf abzielen oder zur Folge haben, dass
a) die gesetzliche Haftung des Gewerbetreibenden ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, wenn der Verbraucher aufgrund einer Handlung oder Unterlassung des Gewerbetreibenden sein Leben verliert oder einen Körperschaden erleidet,
b) die Ansprüche des Verbrauchers gegenüber dem Gewerbetreibenden oder einer anderen Partei, einschließlich der Möglichkeit, eine Verbindlichkeit gegenüber dem Gewerbetreibenden durch eine etwaige Forderung gegen ihn auszugleichen, ausgeschlossen oder ungebührlich eingeschränkt werden, wenn der Gewerbetreibende eine der vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht erfüllt oder mangelhaft erfüllt,
c) die Zustimmung des Verbrauchers auf Klauseln ausgeweitet wird, die er vor dem Vertragsabschluss nicht zur Kenntnis nehmen konnte,
sind nichtig.
Genannte Nichtigkeit wirkt nur zu Gunsten des Verbrauchers und kann vom Richter von Amts wegen wahrgenommen werden.
Für weitere Tatbestände im Bereich Verbraucherverträge, die nicht vom Verbraucherkodex geregelt werden, wird auf das Zivilgesetzbuch verwiesen.
Vertragsabschluss unter Verwendung von Formblättern oder Vordrucken
Bei Vertragsabschluss unter Verwendung von Formblättern oder Vordrucken, die im Bereich Verbraucherverträge häufig verwendet werden, muss der Gewerbetreibende beweisen, dass die Klauseln spezifisch mit dem Verbraucher verhandelt worden sind.
Auslegung und Form des Vertrages
Werden Vertragsbedingungen dem Verbraucher schriftlich angeboten, so müssen diese klar und verständlich sein.
Spezifische Kategorien
Verbraucherverträge können unter anderem den folgenden Branchen angehören:
- Außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossene Verträge
- Verträge im Fernabsatz (Fernverträge)
Link zum Verbraucherkodex